Trassenpläne · Frankfurt am Main
Frankfurt schreibt vor, wie der Plan aussehen muss.
Wer in Frankfurt eine öffentliche Verkehrsfläche aufgräbt, braucht die Genehmigung des Amts für Straßenbau und Erschließung, und dem Antrag liegen Pläne bei. Für diese Pläne gilt seit 2004 eine eigene Zeichenvorschrift: jedes Gewerk hat seine eigene Layerstruktur und Bezeichnung, festgelegt sowohl für die Layerbelegung als auch für die Plotausgabe. Ziel ist ein einheitliches Erscheinungsbild aller Planzeichnungen in der Stadt.
Was von den Versorgungsträgern zurückkommt, erfüllt diese Vorgabe nicht. Es sind Einzelauskünfte in fremden Formaten, ohne gemeinsames Bezugssystem und ohne Layerlogik. Der Weg von diesem Stapel zum vorschriftsgemäßen Plan ist genau das, worauf wir spezialisiert sind.
Das Amt hat die Darstellung aller Trassenpläne vereinheitlicht.
Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation. Jedes mit eigener Bezeichnung.
Die Vorschrift betrifft nicht nur die Datei, sondern auch das ausgegebene Blatt.
Was die Zeichenvorschrift verlangt
Die Kurzerläuterung des Amts beschreibt den Aufbau. In der Praxis entscheidet sie darüber, ob ein Plan angenommen wird oder zurückkommt.
Jedes Gewerk hat seine eigene Layerstruktur und Bezeichnung, aufgebaut nach einem einheitlichen Muster. Ein Plan, in dem alle Leitungen auf einem Layer liegen, erfüllt das nicht.
Die Vorschrift regelt neben der Datei auch die Ausgabe. Strichstärken, Darstellung und Erscheinungsbild folgen demselben Muster wie die Layer.
Grundlage des Lageplans ist die Stadtgrundkarte des Stadtvermessungsamts. Die Maßnahme wird darin maßstäblich und vermasst eingetragen.
Jede Abweichung von der ursprünglichen Freigabe wird per Kurzbezeichnung fortlaufend in der Legende dokumentiert und dem Amt erneut zur Freigabe vorgelegt. Beim koordinierten Gesamttrassenplan nimmt Änderungen nur das federführende Ingenieurbüro per Indexänderung vor.
Er gilt selbst nicht als Genehmigung, sondern als abgestimmte Plangrundlage. Das federführende Büro legt allen Beteiligten zeitgleich denselben Planstand vor und reicht die abgestimmte Fassung beim Amt zur Freigabe ein.
Zwischen Rücklauf und Vorschrift
Das kommt von den Versorgungsträgern zurück, wenn Sie die Auskunft einholen. Nichts davon entspricht der Zeichenvorschrift.
Diese Lücke schließt jemand. Entweder Ihre Planungsabteilung, die Auskünfte nachzeichnet und Layer sortiert, oder wir. Wir machen nichts anderes: Bestände aus Leitungsauskünften georeferenzieren, vektorisieren und in eine Struktur bringen, die der Vorgabe des Amtes entspricht.
Darauf sind wir spezialisiert
Trassify beschafft Leitungsauskünfte und baut daraus einen georeferenzierten Gesamttrassenplan. Kein Nebenprodukt, sondern unser einziges Geschäft.
Leitungsauskunft einholen
Wir ermitteln die zuständigen Netzbetreiber für Ihr Baufeld, stellen die Anfragen auf dem jeweils vorgegebenen Weg und fassen offene Rückläufe nach.
Georeferenzieren und vektorisieren
Rasterpläne werden eingepasst und in Vektordaten überführt, alle Sparten in einem Bezugssystem und einem Maßstab.
Struktur nach Ihrer Vorgabe
Layer je Gewerk, Legende und Plankopf nach Vorgabe, Ausgabe in DWG, DXF, SHP, GPKG oder PDF. Damit arbeiten Sie im CAD, im GIS und auf der Baustelle weiter.
Zehn Jahre Facherfahrung in Tief- und Straßenbau, Vermessung sowie GIS- und CAD-Anwendung stecken in dieser Arbeit. Was für ein Planungsbüro eine lästige Vorstufe ist, ist bei uns der Kern: aus einem Stapel fremder Auskünfte einen Plan machen, der den Regeln der Stelle entspricht, die ihn am Ende bekommt.
Das Verfahren beim ASE in Schritten
Zuständig ist das Sachgebiet 66.13.2 Trasse und Aufbruch. Rechtsgrundlage sind § 16 Hessisches Straßengesetz, für Telekommunikationslinien das Telekommunikationsgesetz, dazu die Aufbruchrichtlinie der Stadt.
Formblatt bestimmen
Aufbruchgenehmigung für den Punktaufbruch, Trassen- und Aufbruchgenehmigung für neue Trassen, Trassenzustimmung für Telekommunikationslinien.
Laufschein anfordern
Direkt beim Amt. Er listet die Ver- und Entsorgungsträger auf, bei denen die Auskunft einzuholen ist.
Auskünfte einholen und nachfassen
Alle Träger anfragen, Rückläufe sammeln, Vorbehalte und Auflagen festhalten.
Plan nach Zeichenvorschrift aufbauen
Georeferenzieren, vektorisieren, Layer je Gewerk, Legende und Plankopf, Ausgabe im geforderten Maßstab.
Antrag einreichen
Antrag einfach in Papierform, Planunterlagen dreifach, zusätzlich alles als PDF. Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Beim Straßenverkehrsamt, spätestens vier Wochen vor Baubeginn. Sie ersetzt die Aufbruchgenehmigung nicht.
Bescheid und Ausführung
Bei vollständigen Unterlagen ohne Rückfragen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang. Die Genehmigung gilt drei Monate, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Zuständiges Sachgebiet
- Amt
- Straßenbau und Erschließung, 66.13.2 Trasse und Aufbruch
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main
- Telefon
- 069 212 35451
- trassen.amt66@stadt-frankfurt.de
Kurzerläuterung der Zeichenvorschrift, Aufbruchrichtlinie, Formulare und Informationsblätter stehen auf den Seiten des Amtes zum Herunterladen bereit.
Stand der Angaben: August 2026. Verbindlich sind die Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main in der jeweils gültigen Fassung.
Sie haben Fragen?
Wie lange ist eine Aufbruchgenehmigung in Frankfurt gültig?
Drei Monate. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wird die Frist überschritten, muss die Genehmigung unter Vorlage aller Pläne neu beantragt werden, und der Verwaltungsaufwand fällt erneut an.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ja. In den GIS- und CAD-Formaten liegen die Sparten in getrennten Ebenen, sodass Sie gezielt nur Strom, nur Gas oder alle gemeinsam anzeigen können.
Brauche ich zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Ja, sobald eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet wird, also auf Fahrbahn, Gehweg oder Radweg. Diese Anordnung erteilt das Straßenverkehrsamt und ist spätestens vier Wochen vor Baubeginn zu beantragen. Sie ersetzt die Aufbruchgenehmigung nicht.
Was unterscheidet Aufbruchgenehmigung und Trassenzustimmung?
Die Aufbruchgenehmigung deckt den Punktaufbruch ab, also einzelne Baugruben. Für neue Leitungstrassen im öffentlichen Raum gilt der Antrag für Trassen- und Aufbruchgenehmigung. Die Trassenzustimmung betrifft Telekommunikationslinien und wird von wegenutzungsberechtigten Anbietern oder bevollmächtigten Dritten gestellt.
Wo bekomme ich den Laufschein?
Ausschließlich direkt beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Er listet alle Ver- und Entsorgungsträger mit Anschrift und Telefonnummer auf, bei denen Sie die Auskunft über den Leitungsbestand einholen.
