Trassenpläne nach Zeichenvorschrift Frankfurt am Main | Trassify

Trassenpläne · Frankfurt am Main

Frankfurt schreibt vor, wie der Plan aussehen muss.

Wer in Frankfurt eine öffentliche Verkehrsfläche aufgräbt, braucht die Genehmigung des Amts für Straßenbau und Erschließung, und dem Antrag liegen Pläne bei. Für diese Pläne gilt seit 2004 eine eigene Zeichenvorschrift: jedes Gewerk hat seine eigene Layerstruktur und Bezeichnung, festgelegt sowohl für die Layerbelegung als auch für die Plotausgabe. Ziel ist ein einheitliches Erscheinungsbild aller Planzeichnungen in der Stadt.

Was von den Versorgungsträgern zurückkommt, erfüllt diese Vorgabe nicht. Es sind Einzelauskünfte in fremden Formaten, ohne gemeinsames Bezugssystem und ohne Layerlogik. Der Weg von diesem Stapel zum vorschriftsgemäßen Plan ist genau das, worauf wir spezialisiert sind.

Seit 2004
Standardisierte Darstellung

Das Amt hat die Darstellung aller Trassenpläne vereinheitlicht.

Je Gewerk
Eigene Layerstruktur

Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation. Jedes mit eigener Bezeichnung.

Zweifach geregelt
Layer und Plotausgabe

Die Vorschrift betrifft nicht nur die Datei, sondern auch das ausgegebene Blatt.

Was die Zeichen­vorschrift verlangt

Die Kurzerläuterung des Amts beschreibt den Aufbau. In der Praxis entscheidet sie darüber, ob ein Plan angenommen wird oder zurückkommt.

Layerbelegungje Gewerk eigene Struktur

Jedes Gewerk hat seine eigene Layerstruktur und Bezeichnung, aufgebaut nach einem einheitlichen Muster. Ein Plan, in dem alle Leitungen auf einem Layer liegen, erfüllt das nicht.

Plotausgabedas gedruckte Blatt

Die Vorschrift regelt neben der Datei auch die Ausgabe. Strichstärken, Darstellung und Erscheinungsbild folgen demselben Muster wie die Layer.

PlangrundlageStadtgrundkarte, 1:250 oder 1:500

Grundlage des Lageplans ist die Stadtgrundkarte des Stadtvermessungsamts. Die Maßnahme wird darin maßstäblich und vermasst eingetragen.

Legende und Indexbei Änderungen

Jede Abweichung von der ursprünglichen Freigabe wird per Kurzbezeichnung fortlaufend in der Legende dokumentiert und dem Amt erneut zur Freigabe vorgelegt. Beim koordinierten Gesamttrassenplan nimmt Änderungen nur das federführende Ingenieurbüro per Indexänderung vor.

Koordinierter GesamttrassenplanAbstimmung mehrerer Gewerke

Er gilt selbst nicht als Genehmigung, sondern als abgestimmte Plangrundlage. Das federführende Büro legt allen Beteiligten zeitgleich denselben Planstand vor und reicht die abgestimmte Fassung beim Amt zur Freigabe ein.

Kurzerläuterung der Zeichenvorschrift auf frankfurt.de ↗

Zwischen Rücklauf und Vorschrift

Das kommt von den Versorgungsträgern zurück, wenn Sie die Auskunft einholen. Nichts davon entspricht der Zeichenvorschrift.

PDF-Ausschnittohne Koordinaten
Rasterbildnicht bearbeitbar
Papierkopie, eingescanntverzerrt
Verschiedene Maßstäbenicht überlagerbar
Eigene Farb- und Zeichenlogikje Betreiber anders
Alles auf einer Ebenekeine Layer
Vorbehalte und Auflagenim Fließtext
Von uns
Ein Plan nach Zeichen­vorschrift
georeferenziert, vektorisiert, Layer je Gewerk

Diese Lücke schließt jemand. Entweder Ihre Planungsabteilung, die Auskünfte nachzeichnet und Layer sortiert, oder wir. Wir machen nichts anderes: Bestände aus Leitungsauskünften georeferenzieren, vektorisieren und in eine Struktur bringen, die der Vorgabe des Amtes entspricht.

Darauf sind wir spezialisiert

Trassify beschafft Leitungsauskünfte und baut daraus einen georeferenzierten Gesamttrassenplan. Kein Nebenprodukt, sondern unser einziges Geschäft.

Beschaffen

Leitungs­auskunft einholen

Wir ermitteln die zuständigen Netzbetreiber für Ihr Baufeld, stellen die Anfragen auf dem jeweils vorgegebenen Weg und fassen offene Rückläufe nach.

Aufbereiten

Georeferenzieren und vektorisieren

Rasterpläne werden eingepasst und in Vektordaten überführt, alle Sparten in einem Bezugssystem und einem Maßstab.

Ausliefern

Struktur nach Ihrer Vorgabe

Layer je Gewerk, Legende und Plankopf nach Vorgabe, Ausgabe in DWG, DXF, SHP, GPKG oder PDF. Damit arbeiten Sie im CAD, im GIS und auf der Baustelle weiter.

Zehn Jahre Facherfahrung in Tief- und Straßenbau, Vermessung sowie GIS- und CAD-Anwendung stecken in dieser Arbeit. Was für ein Planungsbüro eine lästige Vorstufe ist, ist bei uns der Kern: aus einem Stapel fremder Auskünfte einen Plan machen, der den Regeln der Stelle entspricht, die ihn am Ende bekommt.

Das Verfahren beim ASE in Schritten

Zuständig ist das Sachgebiet 66.13.2 Trasse und Aufbruch. Rechtsgrundlage sind § 16 Hessisches Straßengesetz, für Telekommunikationslinien das Telekommunikationsgesetz, dazu die Aufbruchrichtlinie der Stadt.

01

Formblatt bestimmen

Aufbruchgenehmigung für den Punktaufbruch, Trassen- und Aufbruchgenehmigung für neue Trassen, Trassenzustimmung für Telekommunikationslinien.

Sie
02

Laufschein anfordern

Direkt beim Amt. Er listet die Ver- und Entsorgungsträger auf, bei denen die Auskunft einzuholen ist.

Sie
03

Auskünfte einholen und nachfassen

Alle Träger anfragen, Rückläufe sammeln, Vorbehalte und Auflagen festhalten.

Trassify
04

Plan nach Zeichenvorschrift aufbauen

Georeferenzieren, vektorisieren, Layer je Gewerk, Legende und Plankopf, Ausgabe im geforderten Maßstab.

Trassify
05

Antrag einreichen

Antrag einfach in Papierform, Planunterlagen dreifach, zusätzlich alles als PDF. Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.

Sie
06

Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen

Beim Straßenverkehrsamt, spätestens vier Wochen vor Baubeginn. Sie ersetzt die Aufbruchgenehmigung nicht.

Sie
07

Bescheid und Ausführung

Bei vollständigen Unterlagen ohne Rückfragen in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang. Die Genehmigung gilt drei Monate, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Sie

Zuständiges Sachgebiet

Amt
Straßenbau und Erschließung, 66.13.2 Trasse und Aufbruch
Anschrift
Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069 212 35451
E-Mail
trassen.amt66@stadt-frankfurt.de

Kurzerläuterung der Zeichenvorschrift, Aufbruchrichtlinie, Formulare und Informationsblätter stehen auf den Seiten des Amtes zum Herunterladen bereit.

Stand der Angaben: August 2026. Verbindlich sind die Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main in der jeweils gültigen Fassung.

Sie haben Fragen?

Drei Monate. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wird die Frist überschritten, muss die Genehmigung unter Vorlage aller Pläne neu beantragt werden, und der Verwaltungsaufwand fällt erneut an.

Ja. In den GIS- und CAD-Formaten liegen die Sparten in getrennten Ebenen, sodass Sie gezielt nur Strom, nur Gas oder alle gemeinsam anzeigen können.

Ja, sobald eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet wird, also auf Fahrbahn, Gehweg oder Radweg. Diese Anordnung erteilt das Straßenverkehrsamt und ist spätestens vier Wochen vor Baubeginn zu beantragen. Sie ersetzt die Aufbruchgenehmigung nicht.

Die Aufbruchgenehmigung deckt den Punktaufbruch ab, also einzelne Baugruben. Für neue Leitungstrassen im öffentlichen Raum gilt der Antrag für Trassen- und Aufbruchgenehmigung. Die Trassenzustimmung betrifft Telekommunikationslinien und wird von wegenutzungsberechtigten Anbietern oder bevollmächtigten Dritten gestellt.

Ausschließlich direkt beim Amt für Straßenbau und Erschließung. Er listet alle Ver- und Entsorgungsträger mit Anschrift und Telefonnummer auf, bei denen Sie die Auskunft über den Leitungsbestand einholen.

Ja. Die Anfragen bei den Versorgungsträgern lassen sich an einen Dienstleister übertragen. Trassify übernimmt die Anfragen, verfolgt die Rückläufe nach und führt die Bestandspläne zu einem georeferenzierten Gesamttrassenplan zusammen. Der Antrag beim ASE selbst bleibt bei Ihnen als Antragsteller.
Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur Unternehmen beschäftigt werden, die eine Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen können.