Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBs der Trassify GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Trassify GmbH (nachfolgend „Trassify”) gegenüber ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Trassify hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Trassify die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Trassify in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote von Trassify sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform oder durch Auftragsbestätigung von Trassify zustande.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem gewählten Leistungspaket und der jeweils gültigen Preisliste. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.
(4) Trassify ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
3. Leistungen von Trassify
(1) Trassify erbringt Dienstleistungen zur Digitalisierung und Zusammenführung von Leitungs- und Bestandsplänen sowie, soweit im Angebot vereinbart, zur Einholung von Auskünften bei Netzbetreibern und sonstigen Stellen.
(2) Grundlage der Leistungen sind die vom Kunden bereitgestellten Unterlagen sowie, soweit vereinbart, die bei Netzbetreibern und sonstigen Stellen eingeholten Auskünfte.
(3) Gegenstand der Leistung ist die fachgerechte Übertragung und Zusammenführung der vorliegenden Planunterlagen in das vereinbarte Format. Nicht Gegenstand der Leistung sind die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zugrunde liegenden Daten sowie deren Übereinstimmung mit der tatsächlichen Örtlichkeit.
(4) Planunterlagen der Netzbetreiber unterliegen regelmäßig Lagetoleranzen. Maßangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erfassung. Aus unterschiedlichen Formaten, Maßstäben, Bezugssystemen und Erfassungsständen können sich bei der Digitalisierung und Zusammenführung Abweichungen ergeben. Der Kunde hat diese bei der Nutzung der Ergebnisse zu berücksichtigen.
(5) Die Leistungen von Trassify sind vorbereitender Natur. Sie ersetzen weder die Erkundigungs- und Sicherungspflichten des Kunden noch eine Ortung, Sondierung oder sonstige Prüfung vor Ort und auch keine Abstimmung mit den zuständigen Netzbetreibern.
(6) Werden die Ergebnisse in andere Formate konvertiert, etwa dwg, dxf oder kmz, sind formatbedingte Abweichungen von den Ursprungsdaten nicht auszuschließen. Trassify sichert nicht zu, dass sämtliche Details einer Datei in jeder Darstellung, in jeder Software oder in einem Ausdruck erkennbar sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit. Dazu gehören insbesondere die Bezeichnung und Abgrenzung des Vorhabens sowie die Angabe des Projektgebiets.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung der von ihm bereitgestellten Unterlagen an Trassify und zu deren Verarbeitung berechtigt ist und dass dem keine Rechte Dritter entgegenstehen, insbesondere keine Nutzungsbeschränkungen der Netzbetreiber. Der Kunde stellt Trassify von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
(3) Der Kunde prüft die Ergebnisse unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Plausibilität und Eignung für seinen Zweck, bevor sie in Planungs-, Ausschreibungs- oder Bauleistungen einfließen.
(4) Vor Ausführung von Arbeiten im Erdreich hat der Kunde den tatsächlichen Leitungsverlauf eigenverantwortlich zu überprüfen, insbesondere durch Abstimmung mit den zuständigen Netzbetreibern sowie durch Ortung und Sondierung vor Ort.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der Trassify dadurch entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz vergütet.
(6) Ist für den Kunden erkennbar, dass aus der Leistung ein ungewöhnlich hoher, über den vertragstypischen Rahmen hinausgehender Schaden entstehen kann, hat er Trassify hierauf vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
5. Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot oder in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Trassify ist berechtigt, bei Erstaufträgen sowie bei Aufträgen ab einem Auftragswert von [Betrag] Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
6. Termine und Fristen, höhere Gewalt
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen mit Vertragsschluss, frühestens jedoch mit Klärung aller Ausführungseinzelheiten und dem vollständigen Eingang der vom Kunden beizubringenden Unterlagen.
(2) Änderungen und Umplanungen des Kunden können zu Terminverschiebungen führen. Trassify informiert den Kunden darüber, sobald der Mehraufwand abgeschätzt werden kann.
(3) Bearbeitungszeiten von Netzbetreibern, Behörden und sonstigen auskunftgebenden Stellen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Trassify und begründen keinen Verzug.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von Trassify nicht zu vertretende Umstände, etwa Ausfälle der Datenkommunikation, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe, befreien Trassify für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten. Trassify informiert den Kunden unverzüglich.
7. Mängelansprüche
(1) Soweit Trassify Werkleistungen schuldet, gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde hat die gelieferten Dateien und Pläne unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen zehn Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung insoweit als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet Trassify zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme oder, wenn eine Abnahme nicht vorgesehen ist, ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Haftung
(1) Trassify haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Trassify nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Trassify haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Netzbetreibern, Behörden, sonstigen Dritten oder vom Kunden stammenden Daten und nicht für Abweichungen zwischen den Planunterlagen und der tatsächlichen Örtlichkeit, soweit diese Abweichungen nicht auf einer Pflichtverletzung von Trassify bei der Übertragung oder Zusammenführung beruhen.
(5) Die Haftung für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist je Schadensfall auf [Betrag] begrenzt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Trassify.
9. Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Trassify dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Ergebnisse für das im Auftrag bezeichnete Vorhaben zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten.
(2) Der Kunde darf die Ergebnisse im Rahmen dieses Vorhabens an Projektbeteiligte weitergeben, insbesondere an Planer, ausführende Unternehmen, Netzbetreiber, Behörden und seinen eigenen Auftraggeber. Eine darüber hinausgehende Verwertung, insbesondere die Weitergabe zu Zwecken außerhalb des Vorhabens sowie der Weiterverkauf, bedarf der vorherigen Zustimmung von Trassify in Textform.
(3) Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von Trassify erstellten Dateien sowie an den dabei eingesetzten Vorlagen, Bibliotheken und Werkzeugen verbleiben bei Trassify.
(4) Rechte Dritter an den zugrunde liegenden Planunterlagen, insbesondere Rechte und Nutzungsbeschränkungen der Netzbetreiber, bleiben unberührt und sind vom Kunden zu beachten.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich.
10. Vertraulichkeit
(1) Trassify bewahrt über alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen, unabhängig davon, ob sie den Kunden selbst oder dessen Geschäftsbeziehungen betreffen. Die Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die Trassify rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Eine Weitergabe an Unterauftragnehmer ist zulässig, soweit diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Die Nennung des Kunden als Referenz bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
11. Datenschutz
(1) Trassify verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://trassify.de/datenschutz/.
(2) Rechtsgrundlage der Verarbeitung zur Durchführung des Vertrages ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.
(3) Soweit Trassify personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Trassify, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Trassify bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026
