Plan­auskunft für Ihr Bau­feld. Einzel­anfragen waren einmal.

Plan­auskunft auf einen Blick.

Sie zeichnen nur die Fläche ein. Mehr braucht es nicht, damit wir die Planauskunft für Ihr Baufeld einholen.

Wir ermitteln jede zuständige Stelle. Auch die, die in keinem Sammelportal angeschlossen sind.

Pläne in jeder Form. Scan, Foto, PDF oder Vektordaten: Wir nehmen alles an und ordnen es zu.

Jede Antwort mit Datum. Auch die Fehlanzeigen, sauber dem jeweiligen Netz zugeordnet.

Auf Wunsch ein Plan statt vieler. Alle Planauskünfte übereinander, jede Sparte auf einer eigenen Ebene.

Das Einzige, was Sie noch selbst machen, ist die Fläche ein­zeichnen.

Einzelanfragen waren einmal unvermeidlich. Heute sind sie nur Gewohnheit.

Unser Teil

  • Ermitteln, wer im Baufeld überhaupt liegt

  • Anfragen, bei jedem Portal

  • Ausfüllen, was das Stadtwerk auf Papier verlangt

  • Nachfassen, wenn nach zehn Tagen nichts kommt

  • Zuordnen, welche Antwort zu welchem Netz gehört

Vier Stellen, an denen die Plan­auskunft ihren Aufwand verschweigt.

Die Uneinheitlichkeit der Betreiber ist der eigentliche Aufwand. Keiner dieser vier Punkte liegt bei Ihnen.

Keine gesammelte Auskunft für Leitungen.

Ein Sammelportal reicht die Anfrage nur an seine Mitglieder weiter. Eigenbetriebe, Zweckverbände, Wärmenetze und Straßenbeleuchtung laufen daneben, und Netzgebiete werden alle paar Jahre neu vergeben.

Jede Stelle will es anders.

Fünf Wege sind üblich, jeder mit eigenen Pflichtangaben. Wo das Kataster gefordert ist, braucht es Gemarkung, Flur und Flurstück, beschafft auf sechzehn Landeswegen.

Abgeschickt ist nicht erledigt.

Die Antworten kommen einzeln, in unterschiedlicher Form und zu unterschiedlichen Zeiten. Jede muss zugeordnet, jede offene nachgefasst werden, und jede hat ihre eigene Gültigkeit.

Nach der Antwort beginnt das Sortieren.

Wer Anlagen im Baufeld hat und wer Negativauskunft gemeldet hat, steht über den Stapel verteilt und muss erst in eine Übersicht gebracht werden. Was daraus entsteht, ist eine Liste der Antworten, nicht die Lage im Baufeld.

Im Einsatz bei

„Der Dschungel der Trassenauskünfte ist teilweise fast undurchdringlich. Bei euch wirkt es, als würdet ihr einfach durchspazieren.“

David O.ABAO Energy

Sie geben die Fläche an. Den Rest übernehmen wir.

Wir gleichen Ihr Baufeld mit den Netzgebieten ab und stellen fest, wer dort Leitungen hat. Auch die Stellen, die kein Sammelportal kennt.

Jede Stelle bekommt die Anfrage auf ihrem Weg, in ihrer Form. Alles, was aufwendig zu speichern und sortieren ist, liegt bei uns.

Wir fassen nach, bis jede Antwort da ist, und legen alles zugeordnet ab, mit Frist je Betreiber. Auf Wunsch als Gesamttrassenplan.

Was zurückkommt, und in welcher Form.

Welches Format kommt, entscheidet die antwortende Stelle. Beide taugen als Beleg, nur eines lässt sich weiterverarbeiten. Wir nehmen beides an und führen es zusammen.

GW DN 150W DN 100NS 1 kVLWLSW DN 300 Gas · Gasnetz Region MitteWasser · Wasserversorgung MusterstadtStrom · Verteilnetz Strom SüdTelekommunikation · Glasfasernetz NordAbwasser
Gas BetreiberGasnetz Region Mitte NennweiteDN 150

Bilddokument

  • Text und Attribute stecken im Bild
  • Nicht mit anderen Beständen verrechenbar
  • Ein Arbeitsschritt bis ins CAD

Vektordaten

  • Text und Attribute abfragbar
  • Mit anderen Beständen verschneidbar
  • Direkt in CAD und Geoinformationssystem

bis80%

der Rückmeldungen sind bei einzelnen Betreibern Fehlanzeigen. Auch die dokumentieren wir.

„Es liegt in Ihrer Verantwortung, weitere Betreiber eigenständig zu kontaktieren.“

Aus den Hinweisen des größten deutschen Sammelportals

Plan­auskunft selbst einholen oder einholen lassen?

Selbst einholen

  • Zuständige Betreiber für jedes Baufeld selbst ermitteln
  • Portale einzeln abfragen, jedes mit eigenem Zugang
  • Antworten per Mail nachhalten und Fristen im Blick behalten
  • Nachfassen, wo nichts zurückkommt
  • Dateien sortieren, benennen, ablegen und wiederfinden

Von Trassify einholen lassen

  • Ein Auftrag, wir ermitteln die Zuständigkeiten
  • Keine Portalzugänge, keine Registrierungen auf Ihrer Seite
  • Kein Postfach voller Betreiberantworten
  • Wir fassen nach und halten Sie auf dem Laufenden
  • Alle Dokumente strukturiert abgelegt und jederzeit abrufbar

Warum Trassify.

Ansprechpartner

Ein fester Projektleiter.

Für alle Ihre Projekte. Seinen Namen erfahren Sie mit der ersten Auftragsbestätigung.

Teammitglied von TrassifyTeammitglied von TrassifyTeammitglied von Trassify

Erfahrung

Elf Jahre Infrastrukturbau.

Acht davon mit Leitungsauskunft. Das Unternehmen ist jung, die Erfahrung nicht.

11

Format

Direkt weiterarbeiten.

Sie bekommen die Daten in dem Format, mit dem Ihr Büro arbeitet, ohne Umwandeln und Nachbearbeiten.

DXFSHPPDFKML

Preis

Sofort sehen, was es kostet.

Bis 15 Hektar erscheint nach dem Einzeichnen ein fester Preis. Größere Gebiete bekommen ein Angebot.

Festpreisdirekt nach dem Einzeichnen

Anforderungen

Nach Ihrer Zeichenvorschrift.

So angelegt, wie Ihr Büro oder Ihre Stadt es vorgibt. Zeichenvorschriften ›

VerkehrsbehördenDeutsche BahnAutobahnNetzbetreiberNormungsinstitute

Bundesweit

Jedes Gebiet, jede Zuständigkeit.

Für jedes Projekt klären wir die zuständigen Stellen neu, egal wo in Deutschland.

Über8.000Leitungsauskünfte eingeholt
Mehr als300Projekte betreut
In der Regel5 bis 8 Tagebis der Großteil vorliegt

Auf Wunsch bleibt es nicht bei den Roh­daten.

Wir legen alle Planauskünfte übereinander und georeferenzieren sie. Jede Leitung sitzt danach lagerichtig im selben Koordinatensystem. Aus vielen Einzeldateien wird eine digitale Grundlage, über die alle Beteiligten sprechen können.

Abfotografierter Papierplan
JPG
Rasterbild eines Leitungsplans
PNG
Vektordaten eines Leitungsplans
DXF
GIS-Layer, je Sparte getrennt
QGIS
Betreiberplan als PDF
PDF
Gesamttrassenplan: alle Leitungen lagerichtig in einem Plan
Gesamttrassenplan

Zum Gesamttrassenplan

Häufige Fragen.

Planauskunft, Leitungsauskunft, Trassenauskunft und Spartenauskunft bezeichnen denselben Vorgang; kein Gesetz legt die Bezeichnung fest, maßgeblich ist, was die antwortende Stelle darunter versteht. Beim Schachtschein endet die Austauschbarkeit: je nach Betreiber meint er die Auskunft oder die Erlaubnis zu graben. Die Auskunft selbst gestattet keinen Eingriff, dafür läuft das Genehmigungsverfahren der zuständigen Stelle mit eigenen Unterlagen und Fristen.

Nein, müssen Sie nicht. Wir gleichen Ihr Projektgebiet geometrisch mit den Netzgebieten ab. Von Ihnen brauchen wir nur die eingezeichnete Fläche.

Ein Sammelportal prüft die Anfrage gegen die Netzgebiete seiner Mitglieder und reicht sie dorthin weiter. Eigene Leitungsdaten hält es nicht vor, und wer nicht angeschlossen ist, erfährt nichts von der Anfrage: kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Wärmenetze, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen laufen daneben, teils nur über das Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange der Kommune. Für umfassendere Angaben nutzen Sie gerne die Plattform von Trassenschutz.

Wegenutzungsverträge laufen nach § 46 EnWG nach höchstens zwanzig Jahren aus und werden neu vergeben. Ein Gebiet bekommt einen anderen Versorger, ohne dass sich unter der Straße etwas ändert. Eine Planauskunft aus einem älteren Vorhaben beschreibt deshalb einen Stand, nicht die Gegenwart.

Maßgeblich sind der Zuschnitt des Gebiets und die beteiligten Betreiber. Den Großteil der Auskünfte haben Sie in der Regel nach 5 bis 8 Tagen, einzelne Stellen antworten später.

Das hängt vom Weg ab: Sammelportal, betreibereigenes Portal mit Registrierung, Formular, formlose E-Mail oder Laufschein. Wo eine Katasterangabe gefordert ist, genügt die Flurstücksnummer nicht. Eindeutig ist sie nur innerhalb ihrer Gemarkung, es braucht Gemarkung, Flur und Flurstück, beschafft auf sechzehn Landeswegen. Rückfragen entstehen fast immer daraus, dass das Gebiet als Beschreibung statt als Geometrie vorlag.

Sie melden Fehlanzeige. Auch das ist ein Ergebnis, das wir ablegen. Es dokumentiert, dass die Anfrage gestellt wurde. Für einzelne Betreiber nennt die BIL eG bis zu 80 % solcher Rückmeldungen.

Die Auskunft ja, der Weg dorthin nicht. Arbeitszeit binden die Ermittlung, die Zugänge, das Nachfassen und die Ablage, und das taucht auf keiner Rechnung auf.

Sie können es auch selbst machen. Die Frage ist, ob Ihre Stunden an dieser Stelle richtig liegen. Bei zwanzig Projekten im Jahr fällt diese Entscheidung zwanzigmal. Meistens, ohne dass jemand sie trifft. Diese Arbeit machen wir jeden Tag. Wir haben die Zugänge, und wir wissen, welche Stelle in welchem Bundesland welche Angabe verlangt. Überlassen Sie sie uns, dann kommt bei Ihnen das Ergebnis an. Mit Datum, zugeordnet, mit Nachweis.

Dann kennen Sie den Aufwand besser als jede Beschreibung. Die Frage ist nicht, ob Sie es können, sondern ob es die richtige Stelle im Betrieb ist. Rechnen Sie die Stunden je Projekt mit Ihrem internen Satz durch.

Das ist der Regelfall. Es gibt keinen Rahmenvertrag und keine Mindestmenge, ein einzelnes Projekt geht genauso.

Je Betreiber unterschiedlich: ein Monat ab Erzeugung, zwei Monate ab Abruf, oder ohne Zahl mit der Auflage, dass die Unterlage bei Arbeitsbeginn aktuell ist. Bei vielen beteiligten Stellen laufen mehrere Fristen nebeneinander ab; wir führen sie je Betreiber mit.

Als Bilddokument oder als Vektordaten, und das entscheidet die antwortende Stelle. Im Bild stecken Text und Attribute in der Grafik, es ist nicht mit anderen Beständen verrechenbar und braucht einen Arbeitsschritt bis ins CAD. Vektordaten sind abfragbar, verschneidbar und gehen direkt in CAD und Geoinformationssystem. Belegbar sind beide, der Nachweis hängt nicht am Format.

Was eine Netzauskunft mindestens enthalten soll, beschreiben das DVGW-Regelwerk GW 118 und die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4203 „Erteilung von Netzauskünften“. Dazu gehören die Kontaktdaten der Auskunftsstelle, Angaben zum Umfang, Planauszüge mit Zeichenerklärung und Hinweise zum Schutz der Leitungen. Ein einheitliches Verfahren für alle Betreiber schreibt kein Gesetz vor.

Nein. Bei der Telekom etwa geben nur die eingetragenen Maße einen Anhalt für die Lage, nicht die Zeichnung, und die Maße beziehen sich auf den Zeitpunkt der Verlegung. Manche Einrichtungen sind gar nicht im Plan dargestellt. Vor dem Graben wird die Lage deshalb vor Ort geprüft, etwa durch Ortung oder Suchschachtung.

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