Wissen, wo die
Leitungen
liegen.

Leitungsauskunft selbst einholen bedeutet alle Betreiber herauszufinden und anzufragen. 
Wir machen das gerne für Sie!

Projektgebiet einzeichnen
Im Einsatz bei

Was eine Leitungs­auskunft
tatsächlich ist

Die Leitungsauskunft ist die dokumentierte Abfrage aller Versorgungsleitungen in einem bestimmten Gebiet. Wer Erdarbeiten plant, muss wissen, wo die Leitungen liegen, und ist verpflichtet, sich vorher zu erkundigen. Das gilt für den Neubau ebenso wie für die Kabelverlegung, die Baugrube oder den Straßenaufbruch.

Zuständig ist nicht eine einzelne Stelle, sondern jeder Betreiber für sein eigenes Netz. Eine belastbare Auskunft bedeutet deshalb nicht eine Anfrage, sondern viele, jeweils an die richtige Adresse. Genau darin liegt der Aufwand, und genau den nehmen wir Ihnen ab.

Was danach bei uns passiert
Projektgebiet
PortalNegativauskunft
FormblattNegativauskunft
PortalNegativauskunft
RegistrierungNegativauskunft
PortalNegativauskunft
PortalNegativauskunft
BriefNegativauskunft
zwei PortaleNegativauskunft
PortalNegativauskunft
BriefNegativauskunft
PortalNegativauskunft
FormblattNegativauskunft
Verteilnetz Strom14.08.2026 · Antwort
Gasnetz regional14.08.2026 · Antwort
Trinkwasserverband15.08.2026 · Negativauskunft
Telekommunikation bundesweit15.08.2026 · Antwort
Breitband regional18.08.2026 · nachgefasst
Fernwärme Stadtwerke19.08.2026 · Negativauskunft

Es gibt keine Liste, die für ganz Deutschland gilt. Wer wo zuständig ist, ergibt sich aus der Fläche, und drei Kilometer weiter kann es ein anderer sein. Neben Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation kommen je nach Lage Fernwärme, Rohrfernleitungen, Bahnanlagen oder militärische Einrichtungen dazu.

Wir ermitteln die Stellen für das Gebiet, das Sie einzeichnen. Nicht für die Sparte, nicht für die Gemeinde, sondern für die Fläche.

Es gibt kein Portal für ganz Deutschland. Manche Stellen antworten über ein Portal, manche über ein Formblatt, manche verlangen eine Registrierung als Unternehmen. Ein bundesweiter Betreiber führt sogar zwei getrennte Systeme, deren Zuständigkeit sich nach Bundesländern richtet.

Wir stellen jede Anfrage auf dem Weg, den die jeweilige Stelle vorsieht. Sie registrieren sich nirgends.

Wie lange eine Auskunft gilt, legt jeder Betreiber selbst fest. Eine gesetzliche Vorgabe dafür gibt es nicht. Manche nennen vier Wochen, manche zusätzlich eine Frist bis zum Baubeginn, manche gar keine.

Verschiebt sich der Baubeginn, sind einige Auskünfte noch gültig und andere nicht. Wir führen die Fristen je Rücklauf und melden, was zu erneuern ist.

Ein großer Teil der Anfragen bleibt ohne Treffer. Die BIL eG berichtet für einzelne Betreiber von Quoten bis zu achtzig Prozent, in denen keine Zuständigkeit vorliegt.

Diese Anfragen sind trotzdem nötig, denn vorher weiß man nicht, wer betroffen ist. Und die Negativauskunft ist eine Antwort: Sie belegt, dass an dieser Stelle gefragt wurde. Bei uns bleibt sie mit Datum liegen.

Die Rückläufe kommen nacheinander und in unterschiedlicher Form. Verschiedene Maßstäbe, verschiedene Zeichen, teils Farbe, teils schwarz-weiß, meist als PDF.

Wir prüfen jeden Rücklauf auf Vollständigkeit, fassen bei Ausbleiben nach und halten fest, welche Stelle was gemeldet hat.

Was angefragt wurde, wann es angefragt wurde und was zurückkam, ergibt zusammen den Nachweis. In der Praxis entsteht diese Ablage nebenbei, verteilt über Postfächer, Portale und Ausdrucke.

Bei uns entsteht sie mit. An einer Stelle, mit Datum, nachschlagbar statt zusammenzusuchen.

Ihr Aufwand endet bei der Beauftragung.

Ab da arbeiten wir, bis die Rückläufe da sind.

Selbst einholen

Von Trassify einholen lassen

Kein Portalzugang, kein Postfach, kein Speicherplatz.

Für die Auskunft selbst benötigen Sie auf Ihrer Seite nichts. Keine GIS-Lizenz, keinen Serverplatz, kein System zur Plansortierung.

Die Rückläufe liegen bei uns, benannt nach Betreiber und strukturiert abgelegt. Sie öffnen den Ordner, wenn Sie etwas brauchen, und laden herunter, was Sie brauchen. Ein einzelnes Projekt bringt schnell mehrere Gigabyte zusammen. Diese Last bleibt auf unserer Seite.

Kunden › Musterbau GmbH › 002_Leitungsauskunft
Betroffen, Telekommunikation bundesweit 8,9 MB
Betroffen, Verteilnetz Strom Süd 4,8 MB
Betroffen, Breitband Regional 55,5 MB
Betroffen, Glasfasernetz Nord 7,4 MB
Betroffen, Netzdienste Region Mitte 21,1 MB
Betroffen, Stadtwerke Musterhausen 2,4 GB
Ein Projekt, 14 Betreiber 2,6 GB bei uns abgelegt

Sie bekommen die Leitungsauskünfte. Und dann?

Am Ende liegt vor Ihnen, was die Betreiber herausgegeben haben. In der Regel Einzeldateien, jede in eigenem Format, eigenem Maßstab und eigener Qualität.

Abfotografierter Bestandsplan eines Netzbetreibers
Foto vom Papierplan JPG, abfotografiert nicht weiterverarbeitbar
Leitungsplan als Rasterbild ohne Georeferenz
Rasterbild PNG, ohne Georeferenz nicht verortet
Leitungsplan als DXF mit markiertem Projektgebiet
Vektordaten DXF, mit Attributen weiterverarbeitbar
Leitungsplan als QGIS-Layer je Sparte getrennt
GIS-Layer QGIS, je Sparte getrennt direkt nutzbar
Leitungsplan als PDF eines Netzbetreibers
Betreiberplan PDF, eigener Bezug nicht kombinierbar

Auf Wunsch bleibt es nicht

bei den Rohdaten.

Wir führen alle Auskünfte zusammen und georeferenzieren sie, sodass jede Leitung lagerichtig in einem gemeinsamen Koordinatensystem liegt. Statt lauter Einzeldateien haben Sie einen Plan, über den alle Beteiligten reden können.

Ihre vier Schritte vor der fertigen Leitungsauskunft

Schritt 01

Projekt­gebiet

Gebiet einzeichnen oder eine Datei hochladen. KML, KMZ, GeoJSON, Shape-ZIP oder DXF.

Auf einer deutschen Website wird gefragt, wo Informationen zu Versorgungsleitungen (Leitungsauskunft) benötigt werden. Dabei werden Optionen zum Einzeichnen eines Projektgebiets oder zum Hochladen einer Datei angeboten, zusammen mit einer Karte, auf der farbige Versorgungsleitungen über einem Stadtviertel eingeblendet sind.
Eine digitale Karte zeigt einen hervorgehobenen, umrandeten Bereich in der Nähe der Straße K25, umgeben von Feldern und beschrifteten Wegen, mit Trassify-Navigationsschaltflächen unten rechts.
Schritt 02

Fläche

Gebiet auf der Karte abgrenzen. Die Größe wird aus Ihrer Zeichnung berechnet.

Schritt 03

Umfang

Sie sehen, was zum Paket gehört. Die Leitungsauskunft ist immer enthalten.

Screenshot einer Projektübersichtsseite auf Deutsch, auf der verfügbare Servicepakete, die Projektgröße in Quadratmetern sowie Optionen zur Anforderung eines Angebots oder zur Angabe weiterer Informationen angezeigt werden, einschließlich Funktionen im Zusammenhang mit der Leitungsauskunft.
Ein deutsches Webformular mit dem Titel „Projektangaben erfassen“, das Felder für Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie optionale Projektangaben – wie beispielsweise „Leitungsauskunft“ – und Schaltflächen mit den Bezeichnungen „Zurück“ und „Weiter“ enthält.
Schritt 04

Angaben

Name und E-Mail, auf Wunsch mehr zu Ihrem Vorhaben. Dann absenden.

Was Sie bekommen

Sparten

  • Strom
  • Gas
  • Trinkwasser und Abwasser
  • Fernwärme
  • Telekommunikation
  • je nach Projekt weitere

Formate

  • DWG und DXF für CAD
  • SHP und GPKG für GIS
  • KML für die Karte
  • PDF zum Weitergeben

Nachweis

  • Jede Anfrage mit Datum
  • Jede Antwort zugeordnet
  • Offene Fälle sichtbar
  • Jederzeit abrufbar

Bewährt durch

0

Projekte bearbeitet

0

Leitungsauskünfte eingeholt

0

Jahre Facherfahrung im Tiefbau

Der Bagger steht, und ab jetzt läuft die Uhr

Der RuckAbsperrungMeldungBaufeld ruht Immer derselbe Ablauf Nicht nur dort, wo gegraben wurde
Ablauf nach einem Treffer

Ein Kabel reißt selten spektakulär. Es gibt einen Ruck, dann steht die Maschine. Was danach passiert, ist immer dasselbe: Die Stelle wird abgesperrt, der Betreiber wird verständigt, das Baufeld ruht. Nicht nur dort, wo gegraben wurde, sondern überall, wo die Leitung gebraucht wird.

Die automatische Wieder­einschaltung

Muffe, nicht eingezeichnet Der Plan zeigt die Linie, nicht jedes Bauteil daran
Kabelplan ohne eingezeichnete Muffe

Bei Strom kommt eine Eigenheit dazu, mit der kaum jemand rechnet. Nach der Schutzabschaltung versucht das Netz, sich selbst wieder einzuschalten. In einem dokumentierten Unfall hat diese automatische Wiedereinschaltung einen Störlichtbogen ausgelöst, als der Baggerführer den Schaden längst für erledigt hielt. Er trug Verbrennungen davon. Im Kabelplan war die Muffe, um die es ging, nicht eingezeichnet.

Nach § 317 StGB strafbar

§ 317 Strafgesetzbuch Beschädigung einer Telekommunikationsanlage auch bei Fahrlässigkeit Strafrahmen bis zu fünf Jahren
Strafrahmen bis zu fünf Jahren

Bei Telekommunikation liegt die Sache anders, aber nicht harmloser. Die Beschädigung einer Telekommunikationsanlage ist nach § 317 StGB strafbar, auch wenn sie fahrlässig geschieht. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren.

Jeder zweite Schaden im Tief­bau trifft eine Leitung

52 %Leitungsschädenan allen Tiefbauschäden 50 %Bagger und Maschinenals Schadenursache Auswertung für 2023
Anteile aus der Auswertung für 2023

Die VHV Allgemeine hat für 2023 ausgewertet, dass 52 Prozent aller Schäden im Tiefbau Leitungsschäden sind. Als häufigen Grund nennt dieselbe Auswertung fehlende oder fehlerhafte Lagepläne. Häufigste Schadenursache waren Bagger und andere Arbeitsmaschinen, mit ebenfalls 50 Prozent.

Rund 100.000 Schäden im Jahr

100.000 gemeldete Schäden an erdverlegten Leitungen, jedes Jahr rund 500 Mio. € Entschädigungssumme
Gemeldete Schäden und Entschädigung

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse berichtet, dass den Sachversicherern jedes Jahr rund 100.000 Schäden an erdverlegten Leitungen gemeldet werden. Die Entschädigungssumme liegt bei rund 500 Millionen Euro.

Was sich seit 1970 verändert hat

1970 heute Fremdeinwirkung übrige Ursachen Platz eins abgegeben Schadensursachen an Gasfernleitungen, schematisch
Schadensursachen an Gasfernleitungen

Ein Blick über die Grenze zeigt, woran es hängt. Der europäische Verband der Gasfernleitungsbetreiber führt seit 1970 Buch über Schadensursachen. Fremdeinwirkung war dort jahrzehntelang die häufigste. Inzwischen ist sie auf den zweiten Platz gerutscht, und der Verband führt das ausdrücklich auf zwei Dinge zurück: bessere Auskunftssysteme und konsequentere Durchsetzung.

Die Auskunft ist der Hebel

Bessere Auskunftssysteme Konsequentere Durchsetzung Weniger Schäden durch Fremdeinwirkung Die Leitungsauskunft ist der Hebel, an dem sich etwas bewegen lässt
Woran der Rückgang festgemacht wird

Diese Zahlen sagen nichts über Ihr Bauvorhaben. Sie sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand in seinem Berufsleben damit zu tun bekommt, und dass die Leitungsauskunft der Hebel ist, an dem sich etwas bewegen lässt.

Wer im öffentlichen Raum gräbt, verschafft sich vorher Klarheit über den Verlauf der Leitungen. Die Leitungsauskunft ist dafür der erste Schritt Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2005 festgehalten, dass an diese Erkundigung hohe Anforderungen gestellt werden. Helfen die vorliegenden Pläne nicht weiter, bleiben Probebohrung und Handschachtung. Auf privatem Grund gilt der strengere Maßstab nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für verlegte Leitungen sprechen.

Wie das in der Ausführung aussieht, beschreibt das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 (A) in der Fassung von Januar 2020. Es regelt Erkundigungspflicht, Lageermittlung, fachkundige Aufsicht und Dokumentation und löst eine Fassung von 1979 ab. Für die Erdarbeiten selbst gilt die ATV DIN 18300 aus der VOB/C, Ausgabe 2019.

Das Regelwerk auf der Gegenseite verlangt dasselbe in die andere Richtung.Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 verpflichtet den Anfragenden, sich unmittelbar vor Baubeginn die notwendige Gewissheit zu verschaffen. Eine Leitungsauskunft, die im Ordner liegt, erfüllt das nicht.

Daraus folgt eine Reihenfolge, die sich nicht umstellen lässt. Für Netzbetreiber, die ihre eigenen Schutzanweisungen bündeln und Bauanfragen strukturiert beantworten wollen, gibt es dafür Trassenschutz. Wer baut, braucht dagegen die Leitungsauskunft aller betroffenen Betreiber.Sie ist die Grundlage, auf der ab dem ersten Tag gearbeitet wird.

Die DGUV Information 203-017 in der Ausgabe von Februar 2019 beschreibt, dass maschinell nur bis höchstens dreißig Zentimeter an eine Leitung heran gearbeitet wird. Näher heran gilt Handschachtung mit stumpfem Gerät. Ist die Lage unbekannt, dürfen überhaupt keine Gegenstände in den Boden getrieben werden.

Daneben setzt jeder Betreiber eigene Regeln, und hier wird es unübersichtlich. Die Kabelschutzanweisung der Telekom lässt spitze Werkzeuge nur bis zehn Zentimeter über der eingezeichneten Linie zu und verlangt dieselbe Vorsicht in fünfzig Zentimeter Breite zu beiden Seiten. Ein Verteilnetzbetreiber gibt stattdessen eine Maschinengrenze von dreißig Zentimetern um die Leitung an. Ein anderer nennt Mindestabstände beim Neuverlegen, wieder ein anderer Überdeckungsbänder je Sparte. Und mindestens einer verzichtet bewusst auf jede Zahl und schreibt nur, gebaggert werde bis zu der Tiefe, die eine Gefährdung sicher ausschließt.

Wer diese Werte nebeneinanderlegt, vergleicht in Wahrheit vier verschiedene Größen. Sie stehen in unterschiedlichen Dokumenten, meinen unterschiedliche Situationen und gelten nur für die Anlagen des jeweiligen Betreibers.

Damit hängt der Aufwand auf der Baustelle unmittelbar daran, wie gut die Lage bekannt ist. Je genauer die Leitungsauskunft, desto kleiner der Bereich, in dem von Hand gearbeitet wird.

Was der Bundesgerichtshof verlangt

Hohe Anforderungen an die Erkundigung im öffentlichen Raum. Helfen die vorliegenden Pläne nicht weiter, bleiben Probebohrung und Handschachtung. Auf privatem Grund gilt der strengere Maßstab nur bei konkreten Anhaltspunkten.

Entscheidung vom 20. Dezember 2005

Was in der Ausführung gilt

Das Arbeitsblatt regelt Erkundigungspflicht, Lageermittlung, fachkundige Aufsicht und Dokumentation.

Fassung von Januar 2020, sie löst eine von 1979 ab

Was für die Erdarbeiten gilt

Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Erdarbeiten.

Ausgabe 2019

Was von der Gegenseite verlangt wird

Das Arbeitsblatt verpflichtet den Anfragenden, sich unmittelbar vor Baubeginn die notwendige Gewissheit zu verschaffen. Eine Auskunft, die im Ordner liegt, erfüllt das nicht.

Fassung von April 2017

Vier Regelwerke, jeweils mit eigener Anforderung
Planung Auskunft Baubeginn unmittelbar davor Auskunft liegt im Ordner erfüllt das nicht Eine Reihenfolge, die sich nicht umstellen lässt
Die Auskunft steht unmittelbar vor dem Baubeginn
allgemeine Regel, unabhängig vom Betreiber gilt für alle Sparten
maschineller Aushub
30 cm
nur Handschachtung
30 cm nur Handschachtung
spitzes Werkzeug erlaubt
10 cm
ab hier stumpfes Gerät
je 50 cm zu beiden Seiten
30 cm
Maschinengrenze rundum, nicht nur nach oben
gilt beim Neuverlegen, nicht beim Aushub Mindestabstand der Leitungen
Überdeckung
Überdeckung
je Sparte ein anderes Band, gemessen ab Gelände
gebaggert wird bis zu der Tiefe, die eine Gefährdung sicher ausschließt
Telekommunikation
Gas
Gelände
30
90
150
55 cm

Die Bänder in der Zeichnung sind der Bereich, in dem von Hand gearbeitet wird. Bei der Telekom-Regel gilt er zusätzlich in je fünfzig Zentimeter Breite zu beiden Seiten.

55 cm maschineller Aushub
Tiefenmarke ziehen, Regel oben wechseln
Tiefenmarke ziehen, Regel oben wechseln
10 cmüber dereingezeichneten Linienur für einen Betreiber30 cmrundum umdie Leitunganderer BetreiberAbstandbeimNeuverlegenandere SituationBänderÜberdeckungje SparteMaß ab GeländeVier Angaben, vier verschiedene BezugsgrößenNicht vergleichbar, weil sie Verschiedenes messen
Vier Angaben, vier Bezugsgrößen

Sie haben Fragen?

Ja. Die Leitungsauskunft ist eigenständig beauftragbar. Die Zusammenführung zum Gesamttrassenplan kommt hinzu, wenn Sie sie brauchen.

Nein. Das ermitteln wir anhand Ihres Projektgebiets. Sie zeichnen nur die Fläche ein.

Das hängt von der Größe des Gebiets und von den Betreibern ab. Sofern nicht anders vereinbart, können Sie von etwa zwei Wochen ausgehen.

Diese Betreiber schicken eine Fehlanzeige. Auch die gehört zur Auskunft und wird abgelegt, denn sie belegt, dass angefragt wurde.

Über einen Link zu Ihrem Projektordner. Sie laden herunter, was Sie brauchen, und benötigen dafür keinen eigenen Speicherplatz.

Die Gültigkeit legt jeder Betreiber selbst fest, meist zwischen drei und zwölf Monaten. Die jeweilige Angabe steht im Anschreiben, wir halten sie fest.