Leitungsauskunft
kostet Zeit.
Ab jetzt
nicht mehr Ihre.

Unter jeder Straße liegt ein Netz.
Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Abwasser, Telekommunikation.
KI-generiert
Mit jeder Straße wächst die Liste. Für Sie bleibt es eine Anfrage.
Nicht in jeder Straße liegt derselbe Betreiber. Wasser, Strom oder Glasfaser gehören in der Nachbarstraße oft schon einem anderen Unternehmen.
Im Einsatz bei
„Der Dschungel der Trassenauskünfte ist teilweise fast undurchdringlich. Bei euch wirkt es, als würdet ihr einfach durchspazieren.“
Wer ist zuständig? Das klären wir.
Für jedes Projektgebiet stellen wir fest, welche Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen dort Leitungen haben.
Zuständige Stellen
Jede Stelle auf ihrem Weg.
Manche Betreiber haben ein Portal, andere wollen ein Formular per E-Mail, einige noch einen Brief.
Portal
Post




Wir bleiben dran, bis alles da ist.
Rückläufe kommen nach Tagen oder Wochen, per Portal, per E-Mail oder per Post.

SCAN
POST

Sortiert, statt gestapelt.
Ansprechpartner
Für alle Ihre Projekte. Seinen Namen erfahren Sie mit der ersten Auftragsbestätigung.



Erfahrung
Acht davon mit Leitungsauskunft. Das Unternehmen ist jung, die Erfahrung nicht.
Format
Sie bekommen die Daten in dem Format, mit dem Ihr Büro arbeitet, ohne Umwandeln und Nachbearbeiten.
Preis
Bis 15 Hektar erscheint nach dem Einzeichnen ein fester Preis. Größere Gebiete bekommen ein Angebot.
Anforderungen
So angelegt, wie Ihr Büro oder Ihre Stadt es vorgibt. Zeichenvorschriften ›
Bundesweit
Für jedes Projekt klären wir die zuständigen Stellen neu, egal wo in Deutschland.
Auf Wunsch: ein Plan für alles.
Wir digitalisieren die Rückläufe und führen sie zu einem Gesamttrassenplan zusammen.
Jede Sparte auf einer eigenen Ebene.
Sauber getrennt und übereinander. Wählen Sie eine Sparte, um sie einzeln zu sehen.
So, wie Ihr Büro damit arbeitet.
Aus den Rückläufen aller Betreiber wird ein übersichtlicher Plan, jede Sparte auf einer eigenen Ebene.
Mehr erfahren ›Häufige Fragen.
Bis 15 Hektar sehen Sie den Preis sofort: Nach dem Einzeichnen des Projektgebiets erscheint ein Festpreis. Größere Gebiete bekommen ein Angebot. Bezahlt wird nach Lieferung, nicht im Voraus.
In der Regel liegt der Großteil nach 5 bis 8 Tagen vor. Wo eine Antwort fehlt, fassen wir nach, bis jede Stelle geantwortet hat. Das Nachfassen ist inklusive.
Alle, die im Projektgebiet Leitungen haben: Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Abwasser und Telekommunikation, vom großen Netzbetreiber bis zur Straßenbeleuchtung der Gemeinde. Die zuständigen Stellen ermitteln wir für jedes Projekt neu.
Sie zeichnen Ihr Projektgebiet ein. Anfragen stellen, Rückläufe sammeln, nachfassen und sortieren: Das übernehmen wir, per Portal, E-Mail oder Post.
Sortiert, mit einem Ordner je Betreiber. Jeder Rücklauf trägt sein Eingangsdatum, betroffen und nicht betroffen sind klar getrennt. Auf Wunsch digitalisieren wir alles zu einem Gesamttrassenplan, in DWG, DXF, SHP oder PDF und nach Ihrer Zeichenvorschrift.
Ja. Für jedes Projekt klären wir die zuständigen Stellen neu, egal wo in Deutschland.
Ein fester Projektleiter, für alle Ihre Projekte. Seinen Namen erfahren Sie mit der ersten Auftragsbestätigung.
Ja. Wer im öffentlichen Raum gräbt, muss sich vorher bei den zuständigen Netzbetreibern erkundigen, und der Bundesgerichtshof stellt daran hohe Anforderungen (Urteil vom 20.12.2005, VI ZR 33/05). Helfen die Pläne nicht weiter, ist die Lage vor Ort zu klären, etwa durch Probebohrungen oder Suchschachtungen. Auf Privatgrund gilt die Pflicht vor allem dann, wenn es konkrete Hinweise auf Leitungen gibt. Mehr dazu im Beitrag Leitungsauskunft-Pflicht.
Die Arbeit an der Stelle ruht, der Bereich wird abgesichert und der Betreiber informiert. Danach fordert der Betreiber in der Regel Ersatz für Reparatur und Folgekosten. Bei Telekommunikationskabeln kommt das Strafrecht hinzu: Nach § 317 StGB ist schon die fahrlässige Störung einer öffentlichen Telekommunikationsanlage strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Häufiger als viele denken. Beim Bauversicherer VHV war 2023 jeder zweite Schaden im Tiefbau ein Leitungsschaden, eine der Hauptursachen war der Bagger. Bundesweit werden den Versicherern laut DGUV jedes Jahr rund 100.000 Schäden an Kabeln und Leitungen gemeldet, mit Entschädigungen von etwa 500 Millionen Euro.
Maschinell höchstens bis 30 Zentimeter über oder neben der Leitung, so steht es in der DGUV Information 203-017. Maßgeblich sind zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Betreibers. Ist die genaue Lage nicht bekannt, dürfen keine Gegenstände in den Boden getrieben werden.
Auf das, was der Plan zeigt, in der Regel ja. Das OLG Brandenburg hat einem Tiefbauunternehmen recht gegeben, das auf die übergebene Bestandsauskunft vertraut hatte. Die Klage wegen einer dort nicht eingezeichneten Anschlussleitung blieb erfolglos (Urteil vom 05.04.2017, 4 U 24/16). Damit Sie belegen können, was Ihnen vorlag, dokumentieren wir jede Anfrage, jede Antwort und jede Fehlanzeige mit Datum. Warum das zählt, lesen Sie im Beitrag Leitungsauskunft dokumentieren.
Das ist nicht gesetzlich geregelt. Jeder Betreiber legt die Frist selbst fest, bei vielen sind es nur wenige Wochen. Läuft sie während der Bauzeit ab, ist in der Regel eine neue Auskunft nötig.
