Wissen, wo die
Leitungen
liegen.
Leitungsauskunft selbst einholen bedeutet alle Betreiber herauszufinden und anzufragen.
Wir machen das gerne für Sie!
Was eine Leitungsauskunft
tatsächlich ist
Die Leitungsauskunft ist die dokumentierte Abfrage aller Versorgungsleitungen in einem bestimmten Gebiet. Wer Erdarbeiten plant, muss wissen, wo die Leitungen liegen, und ist verpflichtet, sich vorher zu erkundigen. Das gilt für den Neubau ebenso wie für die Kabelverlegung, die Baugrube oder den Straßenaufbruch.
Zuständig ist nicht eine einzelne Stelle, sondern jeder Betreiber für sein eigenes Netz. Eine belastbare Auskunft bedeutet deshalb nicht eine Anfrage, sondern viele, jeweils an die richtige Adresse. Genau darin liegt der Aufwand, und genau den nehmen wir Ihnen ab.
Es gibt keine Liste, die für ganz Deutschland gilt. Wer wo zuständig ist, ergibt sich aus der Fläche, und drei Kilometer weiter kann es ein anderer sein. Neben Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation kommen je nach Lage Fernwärme, Rohrfernleitungen, Bahnanlagen oder militärische Einrichtungen dazu.
Wir ermitteln die Stellen für das Gebiet, das Sie einzeichnen. Nicht für die Sparte, nicht für die Gemeinde, sondern für die Fläche.
Es gibt kein Portal für ganz Deutschland. Manche Stellen antworten über ein Portal, manche über ein Formblatt, manche verlangen eine Registrierung als Unternehmen. Ein bundesweiter Betreiber führt sogar zwei getrennte Systeme, deren Zuständigkeit sich nach Bundesländern richtet.
Wir stellen jede Anfrage auf dem Weg, den die jeweilige Stelle vorsieht. Sie registrieren sich nirgends.
Wie lange eine Auskunft gilt, legt jeder Betreiber selbst fest. Eine gesetzliche Vorgabe dafür gibt es nicht. Manche nennen vier Wochen, manche zusätzlich eine Frist bis zum Baubeginn, manche gar keine.
Verschiebt sich der Baubeginn, sind einige Auskünfte noch gültig und andere nicht. Wir führen die Fristen je Rücklauf und melden, was zu erneuern ist.
Ein großer Teil der Anfragen bleibt ohne Treffer. Die BIL eG berichtet für einzelne Betreiber von Quoten bis zu achtzig Prozent, in denen keine Zuständigkeit vorliegt.
Diese Anfragen sind trotzdem nötig, denn vorher weiß man nicht, wer betroffen ist. Und die Negativauskunft ist eine Antwort: Sie belegt, dass an dieser Stelle gefragt wurde. Bei uns bleibt sie mit Datum liegen.
Die Rückläufe kommen nacheinander und in unterschiedlicher Form. Verschiedene Maßstäbe, verschiedene Zeichen, teils Farbe, teils schwarz-weiß, meist als PDF.
Wir prüfen jeden Rücklauf auf Vollständigkeit, fassen bei Ausbleiben nach und halten fest, welche Stelle was gemeldet hat.
Was angefragt wurde, wann es angefragt wurde und was zurückkam, ergibt zusammen den Nachweis. In der Praxis entsteht diese Ablage nebenbei, verteilt über Postfächer, Portale und Ausdrucke.
Bei uns entsteht sie mit. An einer Stelle, mit Datum, nachschlagbar statt zusammenzusuchen.
Ihr Aufwand endet bei der Beauftragung.
Ab da arbeiten wir, bis die Rückläufe da sind.
Selbst einholen
- Zuständige Betreiber für jedes Baufeld selbst ermitteln
- Portale einzeln abfragen, jedes mit eigenem Zugang
- Antworten per Mail nachhalten und Fristen im Blick behalten
- Nachfassen, wo nichts zurückkommt
- Dateien sortieren, benennen, ablegen und wiederfinden
Von Trassify einholen lassen
- Ein Auftrag, wir ermitteln die Zuständigkeiten
- Keine Portalzugänge, keine Registrierungen auf Ihrer Seite
- Kein Postfach voller Betreiberantworten
- Wir fassen nach und halten Sie auf dem Laufenden
- Alle Dokumente strukturiert abgelegt und jederzeit abrufbar
Kein Portalzugang, kein Postfach, kein Speicherplatz.
Für die Auskunft selbst benötigen Sie auf Ihrer Seite nichts. Keine GIS-Lizenz, keinen Serverplatz, kein System zur Plansortierung.
Die Rückläufe liegen bei uns, benannt nach Betreiber und strukturiert abgelegt. Sie öffnen den Ordner, wenn Sie etwas brauchen, und laden herunter, was Sie brauchen. Ein einzelnes Projekt bringt schnell mehrere Gigabyte zusammen. Diese Last bleibt auf unserer Seite.
Sie bekommen die Leitungsauskünfte. Und dann?
Am Ende liegt vor Ihnen, was die Betreiber herausgegeben haben. In der Regel Einzeldateien, jede in eigenem Format, eigenem Maßstab und eigener Qualität.
Auf Wunsch bleibt es nicht
bei den Rohdaten.
Wir führen alle Auskünfte zusammen und georeferenzieren sie, sodass jede Leitung lagerichtig in einem gemeinsamen Koordinatensystem liegt. Statt lauter Einzeldateien haben Sie einen Plan, über den alle Beteiligten reden können.
Ihre vier Schritte vor der fertigen Leitungsauskunft
Projektgebiet
Gebiet einzeichnen oder eine Datei hochladen. KML, KMZ, GeoJSON, Shape-ZIP oder DXF.
Fläche
Gebiet auf der Karte abgrenzen. Die Größe wird aus Ihrer Zeichnung berechnet.
Umfang
Sie sehen, was zum Paket gehört. Die Leitungsauskunft ist immer enthalten.
Angaben
Name und E-Mail, auf Wunsch mehr zu Ihrem Vorhaben. Dann absenden.
Was Sie bekommen
Sparten
- Strom
- Gas
- Trinkwasser und Abwasser
- Fernwärme
- Telekommunikation
- je nach Projekt weitere
Formate
- DWG und DXF für CAD
- SHP und GPKG für GIS
- KML für die Karte
- PDF zum Weitergeben
Nachweis
- Jede Anfrage mit Datum
- Jede Antwort zugeordnet
- Offene Fälle sichtbar
- Jederzeit abrufbar
Bewährt durch
Projekte bearbeitet
Leitungsauskünfte eingeholt
Jahre Facherfahrung im Tiefbau
Der Bagger steht, und ab jetzt läuft die Uhr
Ein Kabel reißt selten spektakulär. Es gibt einen Ruck, dann steht die Maschine. Was danach passiert, ist immer dasselbe: Die Stelle wird abgesperrt, der Betreiber wird verständigt, das Baufeld ruht. Nicht nur dort, wo gegraben wurde, sondern überall, wo die Leitung gebraucht wird.
Die automatische Wiedereinschaltung
Bei Strom kommt eine Eigenheit dazu, mit der kaum jemand rechnet. Nach der Schutzabschaltung versucht das Netz, sich selbst wieder einzuschalten. In einem dokumentierten Unfall hat diese automatische Wiedereinschaltung einen Störlichtbogen ausgelöst, als der Baggerführer den Schaden längst für erledigt hielt. Er trug Verbrennungen davon. Im Kabelplan war die Muffe, um die es ging, nicht eingezeichnet.
Nach § 317 StGB strafbar
Bei Telekommunikation liegt die Sache anders, aber nicht harmloser. Die Beschädigung einer Telekommunikationsanlage ist nach § 317 StGB strafbar, auch wenn sie fahrlässig geschieht. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren.
Jeder zweite Schaden im Tiefbau trifft eine Leitung
Die VHV Allgemeine hat für 2023 ausgewertet, dass 52 Prozent aller Schäden im Tiefbau Leitungsschäden sind. Als häufigen Grund nennt dieselbe Auswertung fehlende oder fehlerhafte Lagepläne. Häufigste Schadenursache waren Bagger und andere Arbeitsmaschinen, mit ebenfalls 50 Prozent.
Rund 100.000 Schäden im Jahr
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse berichtet, dass den Sachversicherern jedes Jahr rund 100.000 Schäden an erdverlegten Leitungen gemeldet werden. Die Entschädigungssumme liegt bei rund 500 Millionen Euro.
Was sich seit 1970 verändert hat
Ein Blick über die Grenze zeigt, woran es hängt. Der europäische Verband der Gasfernleitungsbetreiber führt seit 1970 Buch über Schadensursachen. Fremdeinwirkung war dort jahrzehntelang die häufigste. Inzwischen ist sie auf den zweiten Platz gerutscht, und der Verband führt das ausdrücklich auf zwei Dinge zurück: bessere Auskunftssysteme und konsequentere Durchsetzung.
Die Auskunft ist der Hebel
Diese Zahlen sagen nichts über Ihr Bauvorhaben. Sie sagen, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand in seinem Berufsleben damit zu tun bekommt, und dass die Leitungsauskunft der Hebel ist, an dem sich etwas bewegen lässt.
Wer im öffentlichen Raum gräbt, verschafft sich vorher Klarheit über den Verlauf der Leitungen. Die Leitungsauskunft ist dafür der erste Schritt Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2005 festgehalten, dass an diese Erkundigung hohe Anforderungen gestellt werden. Helfen die vorliegenden Pläne nicht weiter, bleiben Probebohrung und Handschachtung. Auf privatem Grund gilt der strengere Maßstab nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für verlegte Leitungen sprechen.
Wie das in der Ausführung aussieht, beschreibt das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 (A) in der Fassung von Januar 2020. Es regelt Erkundigungspflicht, Lageermittlung, fachkundige Aufsicht und Dokumentation und löst eine Fassung von 1979 ab. Für die Erdarbeiten selbst gilt die ATV DIN 18300 aus der VOB/C, Ausgabe 2019.
Das Regelwerk auf der Gegenseite verlangt dasselbe in die andere Richtung.Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 verpflichtet den Anfragenden, sich unmittelbar vor Baubeginn die notwendige Gewissheit zu verschaffen. Eine Leitungsauskunft, die im Ordner liegt, erfüllt das nicht.
Daraus folgt eine Reihenfolge, die sich nicht umstellen lässt. Für Netzbetreiber, die ihre eigenen Schutzanweisungen bündeln und Bauanfragen strukturiert beantworten wollen, gibt es dafür Trassenschutz. Wer baut, braucht dagegen die Leitungsauskunft aller betroffenen Betreiber.Sie ist die Grundlage, auf der ab dem ersten Tag gearbeitet wird.
Die DGUV Information 203-017 in der Ausgabe von Februar 2019 beschreibt, dass maschinell nur bis höchstens dreißig Zentimeter an eine Leitung heran gearbeitet wird. Näher heran gilt Handschachtung mit stumpfem Gerät. Ist die Lage unbekannt, dürfen überhaupt keine Gegenstände in den Boden getrieben werden.
Daneben setzt jeder Betreiber eigene Regeln, und hier wird es unübersichtlich. Die Kabelschutzanweisung der Telekom lässt spitze Werkzeuge nur bis zehn Zentimeter über der eingezeichneten Linie zu und verlangt dieselbe Vorsicht in fünfzig Zentimeter Breite zu beiden Seiten. Ein Verteilnetzbetreiber gibt stattdessen eine Maschinengrenze von dreißig Zentimetern um die Leitung an. Ein anderer nennt Mindestabstände beim Neuverlegen, wieder ein anderer Überdeckungsbänder je Sparte. Und mindestens einer verzichtet bewusst auf jede Zahl und schreibt nur, gebaggert werde bis zu der Tiefe, die eine Gefährdung sicher ausschließt.
Wer diese Werte nebeneinanderlegt, vergleicht in Wahrheit vier verschiedene Größen. Sie stehen in unterschiedlichen Dokumenten, meinen unterschiedliche Situationen und gelten nur für die Anlagen des jeweiligen Betreibers.
Damit hängt der Aufwand auf der Baustelle unmittelbar daran, wie gut die Lage bekannt ist. Je genauer die Leitungsauskunft, desto kleiner der Bereich, in dem von Hand gearbeitet wird.
Was der Bundesgerichtshof verlangt
Hohe Anforderungen an die Erkundigung im öffentlichen Raum. Helfen die vorliegenden Pläne nicht weiter, bleiben Probebohrung und Handschachtung. Auf privatem Grund gilt der strengere Maßstab nur bei konkreten Anhaltspunkten.
Entscheidung vom 20. Dezember 2005
Was in der Ausführung gilt
Das Arbeitsblatt regelt Erkundigungspflicht, Lageermittlung, fachkundige Aufsicht und Dokumentation.
Fassung von Januar 2020, sie löst eine von 1979 ab
Was für die Erdarbeiten gilt
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Erdarbeiten.
Ausgabe 2019
Was von der Gegenseite verlangt wird
Das Arbeitsblatt verpflichtet den Anfragenden, sich unmittelbar vor Baubeginn die notwendige Gewissheit zu verschaffen. Eine Auskunft, die im Ordner liegt, erfüllt das nicht.
Fassung von April 2017
Die Bänder in der Zeichnung sind der Bereich, in dem von Hand gearbeitet wird. Bei der Telekom-Regel gilt er zusätzlich in je fünfzig Zentimeter Breite zu beiden Seiten.
Sie haben Fragen?
Kann ich auch nur die Auskunft ohne Digitalisierung buchen?
Ja. Die Leitungsauskunft ist eigenständig beauftragbar. Die Zusammenführung zum Gesamttrassenplan kommt hinzu, wenn Sie sie brauchen.
Muss ich wissen, welche Betreiber zuständig sind?
Wie lange dauert es, bis alle Auskünfte vorliegen?
Das hängt von der Größe des Gebiets und von den Betreibern ab. Sofern nicht anders vereinbart, können Sie von etwa zwei Wochen ausgehen.
Was passiert mit Stellen, die keine Leitungen im Baufeld führen?
Diese Betreiber schicken eine Fehlanzeige. Auch die gehört zur Auskunft und wird abgelegt, denn sie belegt, dass angefragt wurde.
Wie bekomme ich die Unterlagen?
Über einen Link zu Ihrem Projektordner. Sie laden herunter, was Sie brauchen, und benötigen dafür keinen eigenen Speicherplatz.
