Leitungs­auskunft
kostet Zeit.

Ab jetzt
nicht mehr Ihre.

Das Wichtigste auf einen Blick.

Wir finden heraus, wer zuständig ist. Für jedes Projektgebiet neu, vom großen Netzbetreiber bis zur Straßenbeleuchtung der Gemeinde.

Wir fragen jeden an. Auf dem Weg, den die jeweilige Stelle verlangt: Portal, Formular oder E-Mail.

Wir sammeln die Rückläufe. Und fassen nach, bis jede Antwort da ist.

Alles sortiert, in einem übersichtlichen Format. Ein Ordner je Betreiber, jeder Rücklauf mit Datum.

Wir digitalisieren alles zu einem Gesamttrassenplan. Auf Wunsch, mit allen Sparten in einem Plan und in Ihrem Format.

Unter jeder Straße liegt ein Netz.

Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Abwasser, Telekommunikation. Bevor gebaut wird, muss klar sein, wo jede Leitung liegt.

Tablet mit Baustellenfoto: Im offenen Graben zwischen Hochhäusern liegen die Leitungen mehrerer Sparten KI-generiert

Mit jeder Straße wächst die Liste. Für Sie bleibt es eine Anfrage.

Nicht in jeder Straße liegt derselbe Betreiber. Wasser, Strom oder Glasfaser gehören in der Nachbarstraße oft schon einem anderen Unternehmen. Wir ermitteln die zuständigen Betreiber für Ihr Projektgebiet, stellen die Anfragen und sammeln die Rückläufe.

Im Einsatz bei

„Der Dschungel der Trassenauskünfte ist teilweise fast undurchdringlich. Bei euch wirkt es, als würdet ihr einfach durchspazieren.“

David O.ABAO Energy

Wer ist zuständig? Das klären wir.

Für jedes Projektgebiet stellen wir fest, welche Netzbetreiber, Stadtwerke und Kommunen dort Leitungen haben. Vom großen Übertragungsnetz bis zur Straßenbeleuchtung der Gemeinde. Sie können die Leitungsauskunft also umfassend bei uns einholen lassen, für alle Sparten auf einmal.

Zuständige Stellen8

Verteilnetz Strom Süd Wasserversorgung Musterstadt Gasnetz Region Mitte Telekommunikation bundesweit Glasfasernetz Nord Stadtentwässerung Fernwärme Stadtwerke Straßenbeleuchtung Gemeinde
Strom, Gas, WasserVersorger und Stadtwerke
Telekommunikationbundesweit und regional, mit Glasfaser
KommunalAbwasser, Fernwärme, Beleuchtung

Jede Stelle auf ihrem Weg.

Manche Betreiber haben ein Portal, andere wollen ein Formular per E-Mail, einige noch einen Brief. Wir stellen jede Anfrage so, wie die Stelle sie verlangt.

Portal

portal.netzbetreiber.de
Projektgebiet
Bauvorhaben
Zeitraum
Anfrage sendenGesendet ✓

E-Mail

Anleitungsauskunft@stadtwerke.de
BetreffAnfrage Leitungsauskunft
PDFFormular_ausgefuellt.pdf
PDFLageplan.pdf
Zugestellt ✓

Post

Geöffnete Lasche eines Briefumschlags.Außenseite der Lasche eines Briefumschlags.
Rückseite eines cremefarbenen Briefumschlags.
Innentasche eines geöffneten Briefumschlags.
Vorderseite eines cremefarbenen Briefumschlags.Briefmarke mit dem Trassify-Logo.
Versendet ✓
PortalRegistrierung, Eingabe, Hochladen
E-MailFormulare ausgefüllt und angehängt
Postwo es noch nicht anders geht

Wir bleiben dran, bis alles da ist.

Rückläufe kommen nach Tagen oder Wochen, per Portal, per E-Mail oder per Post. Wir behalten jede Frist im Blick und fassen nach, wo eine Antwort fehlt.

Rückläufe6 von 6 eingegangen
Verteilnetz Strom Südeingegangen 06.10.
Telekommunikation bundesweiteingegangen 06.10.
Wasserversorgung Musterstadteingegangen 13.10.
Gasnetz Region Mitteeingegangen 08.10.
Stadtentwässerungeingegangen 14.10.
Glasfasernetz Nordeingegangen 09.10.
Leitungsplan als PDF
Eingescannter BestandsplanSCAN
Leitungsplan als PNG
Kabelplan, per Post eingegangenPOST
Leitungsplan als PDF
Leitungsplan als PNG
5 bis 8 Tagebis der Großteil der Auskünfte vorliegt
Nachfasseninklusive, bei jeder offenen Stelle
Jeder Eingangmit Datum festgehalten

Sortiert, statt gestapelt.

Ein Ordner je Betreiber, jeder Rücklauf mit Eingangsdatum, betroffen und nicht betroffen klar getrennt. So finden Sie jede Auskunft wieder, auch Monate später.

PDF PNG DXF FOTO PDF
002 · Leitungsauskunft5 Ordner
Telekommunikation bundesweitBetroffen · 06.10.2026PDF
Verteilnetz Strom SüdBetroffen · 06.10.2026PNG
Breitband RegionalBetroffen · 08.10.2026DXF
Glasfasernetz NordBetroffen · 09.10.2026FOTO
Gasnetz Region MitteNicht betroffen · 09.10.2026PDF
Ein Ordnerje Betreiber
Ein Datumzu jedem Rücklauf
Klar getrenntbetroffen oder nicht betroffen
Warum Trassify.

Ansprechpartner

Ein fester Projektleiter.

Für alle Ihre Projekte. Seinen Namen erfahren Sie mit der ersten Auftragsbestätigung.

Teammitglied von TrassifyTeammitglied von TrassifyTeammitglied von Trassify

Erfahrung

Elf Jahre Infrastrukturbau.

Acht davon mit Leitungsauskunft. Das Unternehmen ist jung, die Erfahrung nicht.

11

Format

Direkt weiterarbeiten.

Sie bekommen die Daten in dem Format, mit dem Ihr Büro arbeitet, ohne Umwandeln und Nachbearbeiten.

DXFSHPPDFKML

Preis

Sofort sehen, was es kostet.

Bis 15 Hektar erscheint nach dem Einzeichnen ein fester Preis. Größere Gebiete bekommen ein Angebot.

Festpreisdirekt nach dem Einzeichnen

Anforderungen

Nach Ihrer Zeichenvorschrift.

So angelegt, wie Ihr Büro oder Ihre Stadt es vorgibt. Zeichenvorschriften ›

VerkehrsbehördenDeutsche BahnAutobahnNetzbetreiberNormungsinstitute

Bundesweit

Jedes Gebiet, jede Zuständigkeit.

Für jedes Projekt klären wir die zuständigen Stellen neu, egal wo in Deutschland.

Über8.000Leitungsauskünfte eingeholt
Mehr als300Projekte betreut
In der Regel5 bis 8 Tagebis der Großteil vorliegt

Auf Wunsch: ein Plan für alles.

Wir digitalisieren die Rückläufe und führen sie zu einem Gesamttrassenplan zusammen.

Jede Sparte auf einer eigenen Ebene.

Sauber getrennt und übereinander. Wählen Sie eine Sparte, um sie einzeln zu sehen.

So, wie Ihr Büro damit arbeitet.

DWG DXF SHP PDF
DWG, DXF, SHP, PDFdas Format Ihres Büros
Ein Layerje Sparte
Georeferenziertdirekt weiterverwendbar

Mehr zum Gesamttrassenplan ›

Mehr entdecken.

Gesamttrassenplan

Alle Leitungen in einem Plan.

Aus den Rückläufen aller Betreiber wird ein übersichtlicher Plan, jede Sparte auf einer eigenen Ebene.

Mehr erfahren ›

Häufige Fragen.

Bis 15 Hektar sehen Sie den Preis sofort: Nach dem Einzeichnen des Projektgebiets erscheint ein Festpreis. Größere Gebiete bekommen ein Angebot. Bezahlt wird nach Lieferung, nicht im Voraus.

In der Regel liegt der Großteil nach 5 bis 8 Tagen vor. Wo eine Antwort fehlt, fassen wir nach, bis jede Stelle geantwortet hat. Das Nachfassen ist inklusive.

Alle, die im Projektgebiet Leitungen haben: Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Abwasser und Telekommunikation, vom großen Netzbetreiber bis zur Straßenbeleuchtung der Gemeinde. Die zuständigen Stellen ermitteln wir für jedes Projekt neu.

Sie zeichnen Ihr Projektgebiet ein. Anfragen stellen, Rückläufe sammeln, nachfassen und sortieren: Das übernehmen wir, per Portal, E-Mail oder Post.

Sortiert, mit einem Ordner je Betreiber. Jeder Rücklauf trägt sein Eingangsdatum, betroffen und nicht betroffen sind klar getrennt. Auf Wunsch digitalisieren wir alles zu einem Gesamttrassenplan, in DWG, DXF, SHP oder PDF und nach Ihrer Zeichenvorschrift.

Ja. Für jedes Projekt klären wir die zuständigen Stellen neu, egal wo in Deutschland.

Ein fester Projektleiter, für alle Ihre Projekte. Seinen Namen erfahren Sie mit der ersten Auftragsbestätigung.

Ja. Wer im öffentlichen Raum gräbt, muss sich vorher bei den zuständigen Netzbetreibern erkundigen, und der Bundesgerichtshof stellt daran hohe Anforderungen (Urteil vom 20.12.2005, VI ZR 33/05). Helfen die Pläne nicht weiter, ist die Lage vor Ort zu klären, etwa durch Probebohrungen oder Suchschachtungen. Auf Privatgrund gilt die Pflicht vor allem dann, wenn es konkrete Hinweise auf Leitungen gibt. Mehr dazu im Beitrag Leitungsauskunft-Pflicht.

Die Arbeit an der Stelle ruht, der Bereich wird abgesichert und der Betreiber informiert. Danach fordert der Betreiber in der Regel Ersatz für Reparatur und Folgekosten. Bei Telekommunikationskabeln kommt das Strafrecht hinzu: Nach § 317 StGB ist schon die fahrlässige Störung einer öffentlichen Telekommunikationsanlage strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Häufiger als viele denken. Beim Bauversicherer VHV war 2023 jeder zweite Schaden im Tiefbau ein Leitungsschaden, eine der Hauptursachen war der Bagger. Bundesweit werden den Versicherern laut DGUV jedes Jahr rund 100.000 Schäden an Kabeln und Leitungen gemeldet, mit Entschädigungen von etwa 500 Millionen Euro.

Maschinell höchstens bis 30 Zentimeter über oder neben der Leitung, so steht es in der DGUV Information 203-017. Maßgeblich sind zusätzlich die Vorgaben des jeweiligen Betreibers. Ist die genaue Lage nicht bekannt, dürfen keine Gegenstände in den Boden getrieben werden.

Auf das, was der Plan zeigt, in der Regel ja. Das OLG Brandenburg hat einem Tiefbauunternehmen recht gegeben, das auf die übergebene Bestandsauskunft vertraut hatte. Die Klage wegen einer dort nicht eingezeichneten Anschlussleitung blieb erfolglos (Urteil vom 05.04.2017, 4 U 24/16). Damit Sie belegen können, was Ihnen vorlag, dokumentieren wir jede Anfrage, jede Antwort und jede Fehlanzeige mit Datum. Warum das zählt, lesen Sie im Beitrag Leitungsauskunft dokumentieren.

Das ist nicht gesetzlich geregelt. Jeder Betreiber legt die Frist selbst fest, bei vielen sind es nur wenige Wochen. Läuft sie während der Bauzeit ab, ist in der Regel eine neue Auskunft nötig.

Anfrage starten