Bei Gas gibt es nicht den einen Betreiber. Wir fragen alle für Sie an.
Das örtliche Gasnetz und eine Ferngasleitung im selben Gebiet gehören oft verschiedenen Betreibern. Für Ihre Leitungsauskunft Gas fragen wir alle an, und die übrigen Sparten gleich mit. Sie können die Auskunft damit in einem Zug bei uns einholen lassen.

- Wer liefert
Örtliche Netzbetreiber wie Stadtwerke, dazu Betreiber von Hochdruck- und Ferngasleitungen
Im selben Gebiet oft mehrere Betreiber- Portal
Je Betreiber verschieden
Viele Ferngasbetreiber beantworten Anfragen über das BIL-Portal- Kosten
in der Regel kostenlos
- Gültigkeit
je Betreiber verschieden
Maßgeblich ist die Angabe in der jeweiligen Auskunft- Lieferform
Planauszug, bei Hochdruckleitungen oft Auflagen und Einweisung vor Ort
Quellen: terranets bw, Leitungsauskunft; OGE, BIL-Leitungsauskunft, abgerufen im Oktober 2026.
Trassify ist ein unabhängiger Dienstleister und kein Angebot eines Netzbetreibers.
Die Auskunft selbst ist kostenfrei. Aufwand entsteht an drei Stellen.
EigeneAnfrage
Das örtliche Gasnetz und eine Ferngasleitung im selben Gebiet gehören oft verschiedenen Betreibern. Jeder will einzeln gefragt werden.
Im Schutzstreifen einer Hochdruckleitung gelten eigene Regeln, bis hin zur Einweisung vor Ort.
Über BIL erreicht man nur die teilnehmenden Unternehmen. Stadtwerke fehlen dort oft und wollen auf eigenem Weg gefragt werden.
Wie lange die Leitungsauskunft für Gas gilt.
Bei Gas legt jeder Betreiber die Frist selbst fest. Im selben Gebiet laufen deshalb mehrere Fristen nebeneinander, und die der anderen Sparten dazu.
Später begonnen als geplant?
Dann wird sie neu gezogen. Die eigentliche Arbeit ist dabei, bei vielen Stellen den Überblick über die Fristen zu behalten.
Schutzstreifen.
Bei Hochdruck- und Ferngasleitungen gelten im Schutzstreifen eigene Regeln, bis hin zur Einweisung vor Ort. Welche Auflagen gelten, steht in der Antwort des Betreibers.
Quellen: Telekom, Nutzungsvereinbarung Trassenauskunft Kabel, Stand Juli 2026. Vodafone: Angaben zur Planauskunft, Stand 09/2026. Gas: Angaben von terranets bw und OGE zur Leitungsauskunft.
Anfragen.
Wir fragen alle Gasnetzbetreiber im Gebiet an, Stadtwerke wie Ferngas, und alle anderen Sparten gleich mit.
Nachfassen.
Fehlt die Antwort eines Stadtwerks oder Ferngasbetreibers, fassen wir nach, bis jede Stelle geantwortet hat.
Sortiert.
Planauszüge, Auflagen und Hinweise zum Schutzstreifen in einem Ordner, je Betreiber, mit Eingangsdatum.
Auf Wunsch ein Plan.
Gasleitungen und alle anderen Sparten in einem Gesamttrassenplan, jede Sparte auf einer eigenen Ebene.
So machen wir es für jeden Betreiber: Leitungsauskunft ›
- eben
Stadtwerke Gas Planauszug erhalten - eben
Ferngasbetreiber über BIL · Auflagen erhalten - eben
Telekom PDF erhalten
So läuft Ihre Leitungsauskunft für Gas.
Projektgebiet einzeichnen
- angefragt
Stadtwerke Gas Formular - angefragt
Ferngasbetreiber BIL-Portal - angefragt
Telekom Trassenauskunft Kabel · Portal - angefragt
Vodafone Planauskunft 1 · Portal - angefragt
Stadtwerke Strom Formular - angefragt
Wasserversorgung E-Mail
- Ferngasbetreiber12.10.
- Stadtwerke Strom16.10.
- Telekom13.10.
- Vodafone09.10.
- Stadtwerke Gas14.10.
- Wasserversorgung15.10.
„Der Dschungel der Trassenauskünfte ist teilweise fast undurchdringlich. Bei euch wirkt es, als würdet ihr einfach durchspazieren.“
Häufige Fragen zur Leitungsauskunft Gas.
Beim Betreiber des Gasnetzes im Gebiet, oft den Stadtwerken. Verläuft dort auch eine Hochdruck- oder Ferngasleitung, ist meist ein weiterer Betreiber zuständig. Gefragt werden beide.
Das Verteilnetz bringt das Gas bis an die Gebäude und gehört meist den Stadtwerken oder einem regionalen Netzbetreiber. Ferngasleitungen transportieren Gas unter hohem Druck über weite Strecken und gehören eigenen Fernleitungsnetzbetreibern. Für ein Baufeld sind deshalb oft zwei Stellen anzufragen.
Ein Online-Portal für Leitungsanfragen. Viele Betreiber von Ferngasleitungen beantworten Anfragen darüber, etwa terranets bw und OGE. Erreicht werden nur die teilnehmenden Unternehmen, Stadtwerke fehlen oft.
Dort gelten eigene Regeln des Betreibers, bis hin zur Einweisung vor Ort vor Baubeginn. Welche Auflagen gelten, steht in der Antwort des Betreibers.
Ja. Nach den Regeln des DVGW, GW 118 und GW 315, gehört die Erkundigung nach vorhandenen Leitungen vor jede Bauarbeit im Boden, auch vor kleine Grabungen.
Arbeiten sofort einstellen und den Bereich räumen. Keine Zündquellen, keine Schalter und kein Handy in der Nähe der Austrittsstelle. Aus sicherer Entfernung die Feuerwehr unter 112 und den Entstördienst des Gasnetzbetreibers verständigen, die Nummer steht in dessen Auskunft. Auch eine nur angekratzte Leitung wird gemeldet.
Ja. Wir fragen alle Betreiber im Gebiet an, jede Sparte, in einem Vorgang. Die Rückläufe kommen je Betreiber in einen Ordner, mit Eingangsdatum.
Entscheidend sind der Zuschnitt des Gebiets und die Anzahl der beteiligten Stellen. Zeichnen Sie Ihr Gebiet im Anfrage-Assistenten ein, dort sehen Sie den Preis für Ihr Projekt.
Nicht nur das Gasnetz: Wir ermitteln jede zuständige Stelle, stellen die Anfragen und bündeln die Rückläufe für Sie.
Mehr erfahren ›Alle Leitungen in einem georeferenzierten Plan, als SHP, DXF, GPKG, KML oder PDF.
Mehr erfahren ›Der Planauszug aus der Trassenauskunft Kabel, ohne dass Sie sich dort anmelden müssen. Die übrigen Stellen im Gebiet gleich mit.
Mehr erfahren ›Beide Portale angefragt, ohne eigenen Zugang. Dazu alle anderen Betreiber im Gebiet.
Mehr erfahren ›
