Die Sonne geht im Weltraum über dem Horizont der Erde auf und beleuchtet einen Teil des Planeten, während auf der dunklen Seite die Lichter der Städte zu sehen sind. Im Hintergrund ist ein sternenreicher Himmel zu sehen.

Leitungsauskunft Portal: warum es kein einziges für ganz Deutschland gibt

Wer zum ersten Mal eine Leitungsauskunft einholen soll, sucht zuerst nach dem Portal, bei dem man das macht.
Eine digitale Illustration eines Stadtplans mit abstrakten Gebäuden im Drahtgitter-Stil, Straßen und Netzlinien, die einen futuristischen, vernetzten Eindruck vermitteln. Über das gesamte Bild verteilt sind gepunktete Elemente und grüne Akzente, die visuell von der nahtlosen Vernetzung der Kartentechnologie von Trassify inspiriert sind.

Die Zahl, an der jedes Leitungsauskunft Portal scheitert

Ein Fachbeitrag schätzt die Zahl der Leitungsbetreiber in Deutschland auf rund fünfzehntausend, mit uneinheitlichen Prozessen. Andere Erhebungen kommen auf achtzehntausend, je nachdem, wie klein man zählt.
Die Größenordnung wird greifbarer, wenn man sie nach Sparten aufteilt. Bei Strom führte die Bundesnetzagentur zuletzt achthundertsechsundsechzig registrierte Netzbetreiber, dazu vier Übertragungsnetzbetreiber. Bei Gas standen im Januar 2026 sechshundertdreiundachtzig Verteilnetzbetreiber in der Liste. Im Bereich Telekommunikation investieren nach dem Jahresbericht der Bundesnetzagentur mehr als zweihundert Netzbetreiber allein in den Glasfaserausbau. Bei der Abwasserentsorgung sind es mehrere tausend Betriebe.
Dazu kommen Stellen, an die man nicht als Erstes denkt: Bahnbetreiber mit eigenem Bahnstromnetz, Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe, Fernwärmenetze, Straßenbeleuchtung, Signalanlagen, dazu Rohrfernleitungen und Anlagen des Bundes.
Keine dieser Stellen beantwortet die Frage der anderen mit. Jede kennt ausschließlich ihren eigenen Bestand.
Warum es kein einziges Portal gibt und die Zuständigkeit verteilt bleibt
Die Zersplitterung ist kein Versäumnis, das sich mit gutem Willen beheben ließe. Sie folgt aus dem Aufbau des Landes.
Straßen, Kataster und Genehmigungen liegen bei Ländern und Kommunen. Wer eine Fläche im öffentlichen Raum aufgraben will, hat es deshalb mit sechzehn Landesrechten und tausenden kommunalen Verfahren zu tun. Eine bundesweite gesetzliche Regelung der Leitungsauskunft gibt es nicht. Was bleibt, ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, ein Maßstab, der ausgelegt werden muss, statt eine Handlung vorzuschreiben.
Hinzu kommt, dass die Zuordnung selbst nicht dauerhaft ist. Die Wegenutzungsverträge zwischen Gemeinden und Netzbetreibern sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz befristet, längstens auf zwanzig Jahre. Ein Netzgebiet kann also den Betreiber wechseln, ohne dass sich im Boden etwas ändert. Eine Betreiberliste aus einem älteren Projekt kann deshalb formal falsch sein, obwohl sie damals stimmte.

Die Landkarte der Wege: fünf Arten von Leitungsauskunft Portal

In der Praxis gibt es fünf Arten, an eine Auskunft zu kommen. Sie schließen einander nicht aus, sie ergänzen einander, und keine deckt allein das Feld ab.
Erstens, die Sammelportale. Die BIL eG ist eine Genossenschaft aus Bonn, entstanden aus dem Fachausschuss Mineralölfernleitungen und seit 2015 im Betrieb. Der Name steht für Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche. Wer anfragt, zahlt nichts, eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Aus siebzehn Gründungsmitgliedern sind rund einhundertsechzig angeschlossene Betreiber geworden, davon über einhundertdreißig auskunfterteilende Unternehmen bei mehr als 1,4 Millionen Anfragen im Jahr. Statistisch ist die Hälfte der Anfragen innerhalb von achtundvierzig Stunden vollständig beantwortet, Anfragen und Antworten werden zehn Jahre gespeichert.
Daneben steht ALIZ, betrieben von einer Gesellschaft in Düsseldorf, seit Juli 2019 in Kooperation mit BIL. ALIZ nennt über sechzehntausend registrierte Betreiber und ist in allen Bundesländern verfügbar. Aus dem BIL-Portal heraus lässt sich eine Anfrage gegen Gebühr an ALIZ weiterleiten, das Ergebnis kommt dann als zusätzliche Betreiberliste zurück.
Zweitens, die betreibereigenen Portale. Größere Netzbetreiber unterhalten eigene Auskunftsanwendungen mit eigener Registrierung, eigenen Nutzungsbedingungen und eigenen Fristen. Ein bundesweiter Telekommunikationsanbieter etwa gibt seine Auskunft ausschließlich über ein eigenes Portal aus, kostenfrei, aber mit einer Gültigkeit von nur vier Wochen ab Erzeugungsdatum.
Drittens, Formular und Mail. Ein erheblicher Teil der Betreiber, gerade auf kommunaler Ebene, nimmt Anfragen weiterhin per Formular oder E-Mail entgegen. Manche bieten mehrere Wege parallel an, bis hin zu Papierplänen, die in einer Bezirksmeisterei abgeholt werden.
Viertens, die kommunalen Laufscheine. Manche Städte geben ein Dokument aus, das auflistet, bei welchen Trägern die Auskunft einzuholen ist. Das ist hilfreich, ersetzt aber die Anfragen nicht, sondern benennt sie. Andere Kommunen regeln in ihren Aufgrabungsrichtlinien die Pflicht zur Einholung, ohne die abzufragenden Träger namentlich zu nennen, und verbinden das mit einer klaren Haftungszuweisung an den Antragsteller.
Fünftens, der Infrastrukturatlas. Beim Bund existiert ein Verzeichnis von Infrastrukturen, geführt bei der Bundesnetzagentur und gesetzlich geregelt. Für die Baustelle hilft es nicht weiter: Es ist nicht öffentlich zugänglich, Einsicht bekommen nur registrierte, berechtigte Nutzer nach Antrag und Prüfung, zeitlich und räumlich beschränkt. Die abschließende Bewertung erfolgt ohnehin bilateral zwischen Interessent und Eigentümer.

Eine schmale Kopfsteinpflasterstraße in einer europäischen Stadt bei Nacht wird von Straßenlaternen beleuchtet; alte Gebäude, Ladenschilder und das Apothekensymbol sind zu sehen. Das Bild ist in Schwarz-Weiß gehalten.
Ein mann der eine Karte georefernziert

Wo ein Leitungsauskunft Portal selbst seine Grenze zieht

Der aufschlussreichste Satz zu diesem Thema steht nicht in einer kritischen Betrachtung, sondern in den eigenen Hinweisen eines Leitungsauskunft Portals: „Es liegt in Ihrer Verantwortung, weitere Betreiber eigenständig zu kontaktieren.“
An anderer Stelle heißt es dort ebenso deutlich, dem Portal und seinem Kooperationspartner lägen selbst keine Leitungsinformationen und sonstigen Betriebsmitteldaten vor. Ein Leitungsauskunft Portal dieser Art ist damit keine Auskunftsstelle. Es ist eine Verteilstelle, die eine Anfrage an die angeschlossenen Betreiber weiterreicht und deren Antworten einsammelt.
Was das praktisch bedeutet, lässt sich nachzählen. Nimmt man zehn große deutsche Netzbetreiber, deren Auskunftsbedingungen öffentlich einsehbar sind, findet man acht davon nicht im angeschlossenen Kreis wieder. Sie sind über eigene Anwendungen oder auf eigenen Wegen zu erreichen. Vier Fünftel dieser Stichprobe liegen damit außerhalb dessen, was eine einzelne Sammelanfrage abdeckt.
Der Aufwand ist dabei nicht das Beunruhigende, sondern die Art der Rückmeldung. Ein Sammelportal kann melden, wer geantwortet hat. Es kann nicht melden, wen es nie gefragt hat, weil dieser Betreiber ihm gar nicht bekannt ist. Was fehlt, erscheint deshalb nicht als Lücke, sondern gar nicht. Wer nicht weiß, dass eine solche Lücke existieren kann, hält das Ergebnis für die Antwort auf seine Frage.
Bemerkenswert ist auch, dass sich die beiden Kooperationspartner in ihren eigenen Angaben unterscheiden. Auf der einen Seite ist von über vierzehntausend Betreibern die Rede, auf der anderen von über sechzehntausend. Selbst die Zahl, wie viele Betreiber ein Verzeichnis kennt, ist also keine feste Größe. Für die andere Richtung gibt es Trassenschutz: dort hinterlegen Betreiber ihre Leitungen, damit Bauanfragen sie erreichen.

Warum auch keine Liste die Frage beantwortet

Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 empfiehlt, für die Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers in der von den Kommunen geführten Liste der Träger öffentlicher Belange nachzuschlagen. Das klingt nach einem verlässlichen Weg, hat aber einen Haken.
Das Baugesetzbuch schreibt keine amtliche, geführte Liste vor. Es knüpft die Beteiligung allein daran, ob der Aufgabenbereich einer Stelle berührt sein kann. Ein Landeserlass zu diesem Thema stellt seine eigene Aufstellung ausdrücklich als „nicht abschließende Auflistung“ bereit und überlässt es den Gemeinden, ein eigenes Verzeichnis zu führen. Umfang und Aktualität hängen damit an der einzelnen Kommune.
Wie ehrlich die Kommunen selbst damit umgehen, zeigt ein städtisches Leitungsträgerverzeichnis, das trotz amtlicher Herkunft den Satz enthält: „Für die Vollständigkeit und Gültigkeit übernehmen wir keine Gewähr.“
Damit schließt sich der Kreis. Das Portal verweist auf die Eigenverantwortung des Anfragenden. Das Regelwerk verweist auf die kommunale Liste. Die kommunale Liste erklärt sich selbst für nicht abschließend. Eine Stelle, die für Vollständigkeit einsteht, gibt es an keinem Punkt der Kette.
Der Blick über die Grenze
Dass es auch anders geht, zeigt der Vergleich mit den Niederlanden. Dort koordiniert ein zentrales System rund fünfzehnhundert Leitungsbetreiber und bearbeitet etwa sechshundertfünfzigtausend Anfragen im Jahr, vollständig digital und meist mit Antwortzeiten unter zwei Tagen.
Das deutsche Sammelportal hatte, gemessen an einem Stand aus dem Jahr 2022, seit seinem Start im Februar 2016 insgesamt etwa sechshunderttausend Anfragen bearbeitet, also in sechs Jahren ungefähr so viele wie die Niederlande in einem.
Der Vergleich hinkt bewusst an einer Stelle, und genau dort liegt der Punkt: Die Niederlande koordinieren fünfzehnhundert Betreiber, Deutschland hätte rund fünfzehntausend zu koordinieren. Der Faktor zehn ist der Grund, warum das eine Land ein System hat und das andere eine Landschaft.
Was daraus für ein Bauvorhaben folgt
Aus alledem ergibt sich kein Rat, der sich in einem Satz befolgen ließe. Es ergeben sich drei nüchterne Feststellungen.
Erstens: Die Frage, wen man anfragen muss, ist selbst eine Recherche und nicht der Anfang der Recherche. Sie beginnt bei der Fläche und nicht bei einer Liste.
Zweitens: Eine abgeschlossene Anfragerunde über ein Leitungsauskunft Portal ist keine abgeschlossene Anfragerunde. Sie ist der Teil, den dieses Portal abdeckt. Was fehlt, meldet sich nicht von selbst.
Drittens: Antworten ohne Inhalt sind trotzdem Ergebnisse. Meldet ein Betreiber, dass er im Gebiet nichts führt, dokumentiert diese Nachricht den Vorgang. Sie gehört in die Projektakte, nicht in den Papierkorb, denn sie ist im Zweifelsfall das Einzige, was von einer sorgfältigen Vorbereitung übrig bleibt.
Wer das alles selbst macht, macht es nicht nebenbei. Es ist kein Formular, das man am Freitagnachmittag ausfüllt, sondern eine Reihe von Vorgängen mit verschiedenen Zugängen, verschiedenen Fristen und verschiedenen Endpunkten, die einzeln nachgehalten werden müssen.
Genau das ist unsere Arbeit. Wir stellen anhand des Projektgebiets fest, wen ein Vorhaben berührt, gehen anschließend auf jedem geforderten Kanal vor und bleiben dran, bis sich der Stand belegen lässt. Wie das abläuft, steht auf der Seite zur Planauskunft. Welche Betreiber dabei je Sparte zusammenkommen, zeigt die Leitungsauskunft, und wie aus den Rückläufen ein einziger Plan wird, der Gesamttrassenplan.

Eine Person betrachtet auf einem Tisch große Architekturentwürfe und studiert dabei detaillierte Baupläne und technische Zeichnungen.

Häufige Fragen

Warum gibt es in Deutschland kein zentrales Leitungsportal?

Weil rund fünfzehntausend Unternehmen Leitungsnetze betreiben und Straßen, Kataster und Genehmigungen bei Ländern und Kommunen liegen. In den Niederlanden koordiniert ein zentrales System etwa fünfzehnhundert Betreiber und bearbeitet sechshundertfünfzigtausend Anfragen im Jahr, meist in unter zwei Tagen. Der Faktor zehn ist der Unterschied.

Deckt ein Sammelportal mein Baufeld vollständig ab?

Nein. Das größte deutsche Portal nennt über einhundertfünfzig angeschlossene Infrastrukturbetreiber und erklärt selbst, ihm lägen „keine Leitungsinformationen und sonstigen Betriebsmitteldaten vor“. Es reicht Anfragen weiter, es beantwortet sie nicht. Von zehn großen Netzbetreibern sind acht separat anzusprechen.

Hilft mir die Liste der Träger öffentlicher Belange?

Nur begrenzt. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 empfiehlt sie, das Baugesetzbuch schreibt eine solche Liste aber nicht vor. Ein Landeserlass bezeichnet seine eigene Aufstellung ausdrücklich als „nicht abschließende Auflistung“, und ein städtisches Leitungsträgerverzeichnis vermerkt: „Für die Vollständigkeit und Gültigkeit übernehmen wir keine Gewähr.“

Gibt es beim Bund kein Verzeichnis der Infrastrukturen?

Doch, den Infrastrukturatlas bei der Bundesnetzagentur, geregelt in den §§ 79 und 82 TKG. Für die Baustelle hilft er nicht: Er ist nicht öffentlich zugänglich, Einsicht bekommen nur registrierte, berechtigte Nutzer nach Antrag und Prüfung, zeitlich und räumlich beschränkt.

Woran merke ich, dass eine Anfragerunde unvollständig war?

In der Regel gar nicht, und das ist der Kern des Problems. Ein Portal meldet, wer geantwortet hat. Es kann nicht melden, welchen Betreiber es überhaupt nicht kennt. Was fehlt, erscheint nicht als Lücke, sondern gar nicht.

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