Haftung bei Leitungsschäden

Ein Mann, der eine Straße fräst
Leitungsauskunft dokumentieren: Was im Schadensfall wirklich zählt
Gefragt zu haben reicht nicht. Es muss belegbar sein.
Menschen beim Vermessen einer Baustelle
Leitungsauskunft-Pflicht: Wer muss vor dem Aushub welche Pläne einholen?
Kein Gesetz sagt es. Die Gerichte schon. Was tatsächlich gilt.

Entschieden wird nicht am Schadenstag, sondern Wochen davor.

Wenn ein Bagger eine Leitung trifft, beginnt die Frage nach der Verantwortung. Beantwortet wird sie allerdings nicht mit dem, was an diesem Tag geschehen ist, sondern mit dem, was sich über die Vorbereitung belegen lässt.

Eine verlassene Baustelle

Drei Ebenen, die hier behandelt werden

Die Beiträge dieser Rubrik behandeln drei Ebenen. Erstens die Pflicht selbst, also wer sich erkundigen muss und wie weit diese Pflicht reicht. Zweitens die Entscheidungen, in denen Gerichte diese Grenze gezogen haben, mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, damit sich jede Aussage nachprüfen lässt. Drittens die Dokumentation, also was aufzubewahren ist und in welcher Form.

Ein Hinweis zur Einordnung: Diese Beiträge geben den Stand wieder, wie er sich aus veröffentlichten Entscheidungen und aus dem technischen Regelwerk ergibt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall, und sie sind auch nicht als solche gedacht. Wo eine Quelle unsicher ist oder sich Entscheidungen widersprechen, steht das im Beitrag.