Die Begriffsvielfalt hat drei Ursachen.
Regionale Sprachgewohnheiten. „Schachtschein“ ist vor allem im Osten Deutschlands gebräuchlich, während im Westen eher von Planauskunft oder Leitungsauskunft gesprochen wird und im Süden von Spartenauskunft.
Betreiberinterne Bezeichnungen. Jedes Versorgungsunternehmen benennt seinen Vorgang so, wie es historisch gewachsen ist. Die Telekom etwa führt ihre Auskunft als Trassenauskunft, was insofern treffend ist, als es um den Verlauf bestehender Trassen geht und nicht um geplante Leitungen.
Der Bezug zur Sparte. „Netzauskunft“ wird häufig verwendet, wenn eine bestimmte Leitungsart gemeint ist, etwa das Stromnetz eines Verteilnetzbetreibers. „Spartenauskunft“ betont, dass jede Sparte einen eigenen Zuständigen hat.
Für die Praxis heißt das: Wer nach dem richtigen Ansprechpartner sucht, sollte alle Begriffe kennen. Eine Suche nach „Planauskunft“ plus Ortsname führt oft zu anderen Ergebnissen als „Leitungsauskunft“ plus Ortsname, obwohl beide dasselbe meinen.
Leitungsauskunft ist der verbreitetste Oberbegriff. Er beschreibt die Auskunft über Lage und Art der im Boden verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen in einem definierten Bereich.
Planauskunft liefert das identische Ergebnis. Es wird eine Auskunft per Plan erteilt.
Trassenauskunft stellt den Verlauf der Trasse in den Vordergrund. Der Begriff ist besonders im Telekommunikationsbereich gebräuchlich.
Spartenauskunft betont die Aufteilung nach Leitungsart. Sie macht sichtbar, dass eine vollständige Auskunft nicht aus einer Anfrage besteht, sondern aus vielen, jeweils an die für diese Sparte zuständige Stelle.
Netzauskunft bezieht sich meist auf das Netz eines bestimmten Betreibers oder einer bestimmten Sparte.
Hier lohnt genaues Hinsehen, weil die Bedeutung je nach Betreiber auseinandergeht.
In einigen Bundesländern und bei einigen Stellen wird Schachtschein schlicht als anderes Wort für die Leitungsauskunft verwendet. Sachsen etwa führt die Leistung amtlich unter „Leitungsauskunft (Schachtschein)“.
Bei anderen Betreibern ist der Schachtschein dagegen etwas anderes, nämlich ein Erlaubnisschein für Erdarbeiten. Er dokumentiert nicht nur die Leitungslage, sondern erlaubt die Aufgrabung im angefragten Bereich, oft verbunden mit Auflagen, einer Aufgrabemeldung und einem Einweisungstermin vor Ort. Versorger formulieren das ausdrücklich so, dass die Leitungsauskunft den Schachtschein nicht ersetzt und keine Erlaubnis zur Durchführung von Erdarbeiten darstellt.
Praktische Konsequenz: Wer eine Leitungsauskunft in der Hand hält, hat damit nicht automatisch die Erlaubnis zu graben. Ob zusätzlich ein Schachtschein oder Erlaubnisschein nötig ist, muss beim jeweiligen Betreiber geklärt werden. Das gilt besonders bei Arbeiten im öffentlichen Straßenraum.
Unabhängig vom Namen liefert eine Auskunft in der Regel dieselben Bestandteile:
Die eigentliche Schwierigkeit liegt allerdings nicht im Vokabular, sondern in der Zuständigkeit. Für ein durchschnittliches Baufeld sind mehrere Betreiber verantwortlich, und die sind nicht an einer Stelle gebündelt. Strom und Gas liegen häufig bei regionalen Grundversorgern, Wasser und Abwasser bei Kommune oder Zweckverband, Telekommunikation bei mehreren Anbietern gleichzeitig. Dazu kommen viele hundert Betreiber von Fern- und Übertragungsleitungen, Backbones, Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und Spezialfälle wie Werkleitungen.
Eine vollständige Auskunft besteht deshalb aus mehreren Vorgängen, unabhängig davon, welchen Begriff der jeweilige Betreiber dafür verwendet. Wer sie einholt, muss zuerst ermitteln, wer überhaupt zuständig ist, dann jede Stelle einzeln anfragen und anschließend nachhalten, ob alle geantwortet haben. Erst wenn alles zusammenliegt, entsteht daraus ein lagegenauer Gesamtplan.
Eine Leitungsauskunft ist die Anfrage nach dem dokumentierten Verlauf aller Versorgungsleitungen in einem bestimmten Gebiet, beantwortet in der Regel als Karte oder Plan. Zuständig ist keine zentrale Stelle, sondern jeder Netzbetreiber für sein eigenes Netz. Eine vollständige Auskunft besteht deshalb nicht aus einer Anfrage, sondern aus vielen. Wer Erdarbeiten plant, ist verpflichtet, sich vorher über den Leitungsbestand zu informieren.
Leitungsauskunft, Planauskunft, Spartenauskunft, Trassenauskunft und Netzauskunft bezeichnen denselben Vorgang. Die Begriffe unterscheiden sich nach Region und Betreiber, nicht nach Inhalt. Eine Ausnahme ist der Schachtschein: Je nach Betreiber ist er entweder ein weiteres Wort für die Auskunft oder ein eigenständiger Erlaubnisschein für Erdarbeiten.
Zuständig ist jeder Netzbetreiber für sein eigenes Netz. Strom und Gas liegen meist bei regionalen Verteilnetzbetreibern, Wasser und Abwasser bei der Kommune oder einem Zweckverband, Telekommunikation bei mehreren Anbietern gleichzeitig. Dazu kommen überregionale Betreiber von Fern- und Übertragungsleitungen sowie Sonderfälle wie Werkleitungen. Für ein durchschnittliches Baufeld sind dadurch schnell zwanzig bis dreißig Stellen betroffen.
Bei den meisten Netzbetreibern ist die Auskunft selbst gebührenfrei. Der Aufwand entsteht an anderer Stelle: beim Ermitteln der zuständigen Betreiber, beim Anlegen von Portalzugängen, beim Nachfassen bei ausbleibenden Antworten und beim Zusammenführen der Rückläufe, die in unterschiedlichen Formaten und Maßstäben ankommen.
Ja. Wer Erdarbeiten durchführt, muss sich vorher Gewissheit über den Leitungsbestand verschaffen. Die Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Haftungsrecht, der dazu ergangenen Rechtsprechung und dem technischen Regelwerk, insbesondere dem DVGW-Arbeitsblatt GW 315. Nach der Rechtsprechung genügt eine einzelne Anfrage nicht, verlangt ist die Erkundigung bei allen betroffenen Versorgungsunternehmen.
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