Ein dreidimensionales Stadtmodell zeigt die Leitungen unter der Straße farbig getrennt nach Sparten.

Was ist eine Zeichenvorschrift für Leitungspläne?

Maßstab, Ebenen, Farben: was die Stadt im Plan vorschreibt.

Eine Zeichenvorschrift legt fest, wie Leitungen in einem Plan dargestellt werden: Maßstab, Ebenen, Farben, Linien, Symbole, Beschriftung und Dateiformat. Städte und Ämter geben sie vor, damit alle Pläne, die bei ihnen eingehen, gleich aufgebaut sind und sich übereinanderlegen lassen.

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Wofür Städte eine Zeichenvorschrift verlangen

Wer eine Straße aufgräbt, eine Leitung verlegt oder einen Bestandsplan abgibt, muss sich an die Vorschrift der zuständigen Stadt halten. Erfüllt ein Plan sie nicht, kommt er zurück, und der Antrag verzögert sich.

Zunächst sorgt eine Zeichenvorschrift dafür, dass ein Amt Pläne vieler Planer und Betreiber ohne Umbau lesen, prüfen und zusammenführen kann. Gefordert wird sie vor allem in vier Fällen:

  • Aufgrabung und Aufbruch: Wer eine öffentliche Verkehrsfläche öffnet, reicht mit dem Antrag Pläne ein, die der Vorgabe der Stadt folgen.
  • Zustimmung zu Leitungen: Für neue Trassen, etwa Telekommunikationslinien nach dem Telekommunikationsgesetz, verlangen viele Städte einen Lageplan in fester Darstellung.
  • Bestandspläne: Nach dem Bau dokumentieren Betreiber die Lage ihrer Leitungen so, dass die Stadt sie in ihre eigenen Pläne übernehmen kann.
  • Koordinierter Gesamttrassenplan: Werden mehrere Gewerke parallel verlegt, entsteht ein gemeinsamer Leitungsplan. In Frankfurt gilt er nach der Information des Amts für Straßenbau und Erschließung nicht selbst als Genehmigung, sondern als abgestimmte Plangrundlage für alle Beteiligten.
Blick von oben auf eine nächtliche Straße mit Schachtdeckeln in der Fahrbahn.

Was passiert, wenn der Plan nicht passt

Der Aufwand lohnt sich allerdings, weil die Prüfung beim Amt sonst an Formalien hängen bleibt. Ein Plan im falschen Maßstab, ohne Legende oder mit allen Sparten auf einer einzigen Ebene lässt sich nicht gegen den vorhandenen Bestand halten. Das Amt kann dann nicht beurteilen, ob die geplante Trasse mit bestehenden Leitungen kollidiert, und fordert nach. Zeit verliert dabei nicht die Stadt, sondern das Bauvorhaben.

Darüber hinaus verfolgen viele Städte ein langfristiges Ziel: Aus den einzelnen Plänen soll nach und nach ein einheitlicher digitaler Bestand aller Leitungen im Straßenraum entstehen.

Was in einer Zeichenvorschrift steht

Jede Stadt regelt es anders, die Bausteine sind aber fast immer dieselben acht:

Baustein Was festgelegt wird
Plangrundlage Auf welcher Karte gezeichnet wird, meist die amtliche Stadtgrundkarte oder das Liegenschaftskataster
Maßstab Für Lageplan, Übersicht und Schnitt, häufig 1:500 oder 1:250
Ebenen Welche Sparte und welcher Betreiber auf welcher Ebene liegt und wie die Ebene heißt
Farben Ein fester Farbwert je Sparte, oft als Farbindex mit RGB-Wert
Linien Einfach-, Doppel- oder Dreifachlinie je Sparte; Bestand durchgezogen, Planung gestrichelt
Symbole Schieber, Hydranten, Schächte und Bäume als feste Blöcke
Beschriftung Schriftart, Schriftgröße und was an der Leitung steht, etwa Sparte, Nennweite und Material
Datei und Ausgabe Dateiformat, Koordinatensystem, Blattformat, Legende und Schriftfeld

Was die acht Bausteine bedeuten

Die ersten vier Bausteine entscheiden darüber, ob sich ein Plan überhaupt mit anderen Plänen vergleichen lässt. Die Plangrundlage bestimmt, auf welcher Karte die Leitungen liegen; stimmt sie nicht, verschiebt sich alles Weitere mit. Der Maßstab legt fest, wie genau gezeichnet wird, und damit auch, welche Details sichtbar bleiben. Die Ebenen trennen die Sparten voneinander, sodass sich Strom, Gas und Wasser einzeln ein- und ausblenden lassen. Die Farben machen aus dieser Trennung eine Darstellung, die sich ohne Nachschlagen lesen lässt.

Mehrschichtige 3D-Karte, auch als „Gesamttrassenplan“ bezeichnet, mit Darstellung der unterirdischen Versorgungsnetze: Telekommunikation (violett), Strom (orange), Fernwärme (rot), Gas (gelb), Trinkwasser (blau) und Abwasser (hellblau), mit einer Legende oben rechts.

Die übrigen vier Bausteine regeln dagegen die Feinheiten, an denen eine Prüfung erfahrungsgemäß scheitert: Linienart, Symbole, Beschriftung und Ausgabe. Sie wirken nebensächlich, entscheiden aber darüber, ob zwei Pläne nebeneinander dasselbe bedeuten.

Dabei steckt hinter dem letzten Baustein mehr, als der Name vermuten lässt. Dateiformat und Koordinatensystem entscheiden darüber, ob sich ein Plan später überhaupt weiterverarbeiten lässt. Welche Formate und Bezugssysteme dabei üblich sind, steht im Glossar.

Dazu kommt fast immer eine Regel für Änderungen: Wer einen freigegebenen Plan anpasst, dokumentiert das in der Legende und legt ihn erneut vor.

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Beispiel Frankfurt am Main

Frankfurt hat eine besonders ausführliche Vorschrift. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Darstellung aller Trassenpläne seit 2004 vereinheitlicht. Die aktuelle Kurzerläuterung der Zeichenvorschrift regelt unter anderem:

  • Maßstab: Trassenplan 1:250, Trassenschnitt 1:100 oder 1:50, auf der digitalen Stadtgrundkarte.
  • Ebenen: Jede Ebene folgt dem Schema Trasse, Leitungsträger, Bestand oder Planung. TR-KW-V steht zum Beispiel für eine vorhandene Stromtrasse.
  • Beschriftung: Romans.shx in 0,35 m, an Rohrleitungen Gewerk, Nennweite und Material.
  • Vorlagen: Die genaue Darstellung entnehmen Planer den DWG-Vorlagen der Stadt.

Wie die Ebenen benannt sind

Das Ebenenschema folgt dabei einem festen Muster: TR für Trasse, dann das Kürzel des Leitungsträgers, dann ein Kürzel für Bestand oder Planung. So steht TR-GAS-V für eine vorhandene Gasleitung, TR-TW-V für Trinkwasser, TR-MWK-V für den Mischwasserkanal, TR-FL-V für Telekommunikation und TR-FH-V für Fernwärme. Dadurch erkennt man an jeder Ebene, welche Sparte sie führt und ob sie Bestand oder Planung zeigt.

Ein Trassenplan nach der Zeichenvorschrift der Stadt Frankfurt am Main mit Legende, Farbwerten und Maßstab 1:250.

Jede Sparte hat einen festen Farbwert:

Sparte Farbindex RGB
Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanal 44 127, 95, 0
Trinkwasser 5 0, 0, 255
Gas 240 255, 0, 63
Telekommunikation 94 0, 127, 0
Strom 200 191, 0, 255

Wer in Frankfurt eine Fläche aufbricht, legt seine Pläne deshalb genau so an. Die Vorlagen der Stadt nehmen einem dabei die Arbeit ab, Farben und Linienarten selbst einzustellen. Was die Vorschrift für den Antrag bedeutet und in welchen Schritten das Verfahren beim Amt läuft, steht in unserer Übersicht der Zeichenvorschriften.

Jede Stadt regelt es anders

Von 52 deutschen Städten, deren Vorgaben wir im Oktober 2026 geprüft haben, ließen sich 43 auswerten. 24 davon machen Vorgaben zur Darstellung von Leitungsplänen, nur 7 haben eine eigene, vollständige Zeichenvorschrift.

Ergebnis Städte
Vorgaben zur Darstellung 24 von 43
Eigene, vollständige Zeichenvorschrift 7
Maßstab 1:500 verlangt 15 der 24
Maßstab 1:250 verlangt 7 der 24, darunter Frankfurt, Mannheim und Berlin

Für Planungsbüros und Bauherren, die in mehreren Städten arbeiten, heißt das: Eine einmal angelegte Darstellung lässt sich selten unverändert übernehmen. Schon der Maßstab zwingt häufig zum Neuaufbau, und die Ebenen tragen in der nächsten Stadt andere Namen.

Drei Beobachtungen aus der Auswertung

Drei Dinge fallen auf:

  • Kein Standard. Die Spanne reicht vom vollständigen Ebenenschema mit Farbindex in Frankfurt bis zur ausdrücklich zugelassenen Handskizze in Bochum.
  • Zwei Bezugssysteme. Leipzig, Dresden und Mannheim arbeiten in ETRS89 UTM, Stuttgart misst noch in Gauß-Krüger ein.
  • Oft nur der Verkehr. Wiesbaden, Kassel, Hannover, Dortmund und Osnabrück verlangen für Aufgrabungen nur einen Verkehrszeichenplan und keinen Leitungsplan.

Was Ihre Stadt im Einzelnen vorgibt, mit Maßstab, Format, Stand und Link zur Quelle, finden Sie in unserer Übersicht der Zeichenvorschriften.

Nicht zu verwechseln: Planzeichenverordnung und DIN 1998

Zwei Regelwerke tauchen bei der Suche nach Zeichenvorschriften oft mit auf, regeln aber etwas anderes:

  • Planzeichenverordnung: Sie legt die Zeichen für Bauleitpläne fest, also für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Für Leitungspläne im Straßenraum gilt sie nicht.
  • DIN 1998: Die Norm regelt, wo Leitungen im öffentlichen Raum liegen sollen, aufgeteilt in Zonen je Sparte. Mehrere Städte verweisen in ihren Vorgaben darauf, München etwa mit Zonenprofilen nach DIN 1998. Wie der Plan aussieht, bestimmt aber die Zeichenvorschrift der Stadt.
Ein Planausschnitt zeigt mehrere farbige Leitungstrassen, die sich unter einer Straße kreuzen.

Was die beiden Regelwerke von der Erkundigungspflicht und vom DVGW-Merkblatt GW 118 unterscheidet, erklären wir unter Regelwerke.

Wenn es keine Zeichenvorschrift gibt

Dann zählt allein, was das Antragsformular der Stadt verlangt, häufig nur ein Lageplan mit Angabe des Maßstabs. Fehlt auch das, entscheidet die Vorgabe Ihres Büros oder Ihres Auftraggebers.

Ohne jede Vorgabe entsteht leicht ein Plan, den nur sein Urheber lesen kann. Spätestens dann, wenn ein zweites Büro, ein Betreiber oder die Stadt damit arbeiten soll, fällt das auf. Fünf Regeln haben sich deshalb auch ohne Vorschrift bewährt:

  1. Jede Sparte auf einer eigenen Ebene, damit sich einzelne Leitungen ein- und ausblenden lassen.
  2. Georeferenziert in einem gängigen Bezugssystem, damit der Plan auf jede Karte passt.
  3. Bestand und Planung unterscheidbar, etwa durchgezogen und gestrichelt.
  4. Eine Legende mit Farbe und Linienart je Sparte.
  5. Quelle und Stand jeder Auskunft im Plan vermerkt, damit später nachvollziehbar bleibt, worauf die Darstellung beruht.

Insgesamt ist ein Plan mit diesen fünf Punkten auch ohne städtische Vorgabe prüfbar, austauschbar und später erweiterbar.

Zum Gesamttrassenplan ↗

Häufige Fragen zur Zeichenvorschrift

Ist eine Zeichenvorschrift verbindlich?

Gibt die Stadt sie für einen Antrag vor, legen Sie Ihre Pläne danach an, sonst kann der Antrag zurückkommen. Bei Planungen im Auftrag einer Stadt wird sie oft Vertragsbestandteil, in Frankfurt steht das ausdrücklich in der Vorschrift. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung der Stadt.

Wo finde ich die Zeichenvorschrift meiner Stadt?

Meist beim Tiefbauamt, Straßenbauamt oder Vermessungsamt, oft als PDF bei den Antragsunterlagen für Aufgrabungen. Für 24 Städte haben wir die Vorgaben mit Link zur Quelle in unserer Übersicht zusammengestellt.

Wer legt Pläne nach Zeichenvorschrift an?

Meist das Planungsbüro oder der Netzbetreiber. Trassify holt die Leitungsauskünfte aller Betreiber ein und legt daraus einen Gesamttrassenplan nach der Vorschrift Ihrer Stadt an.

Welcher Maßstab ist üblich?

Von den 24 Städten mit Vorgaben verlangen 15 den Maßstab 1:500 und 7 den Maßstab 1:250, darunter Frankfurt, Mannheim und Berlin. Für Schnitte gelten kleinere Maßstäbe, in Frankfurt 1:100 oder 1:50.

Gilt die Planzeichenverordnung für Leitungspläne?

Nein. Die Planzeichenverordnung legt die Zeichen für Bauleitpläne fest, also für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Für Leitungspläne im Straßenraum bestimmt die Zeichenvorschrift der Stadt die Darstellung.

Was passiert, wenn ein Plan die Vorschrift nicht erfüllt?

Er kommt zurück. Das Amt prüft die eingereichten Unterlagen gegen die eigene Vorgabe, und der Antrag ruht so lange, bis ein passender Plan vorliegt. Das kostet in der Regel mehr Zeit als das saubere Anlegen des Plans.

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