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Eine Zeichenvorschrift legt fest, wie Leitungen in einem Plan dargestellt werden: Maßstab, Ebenen, Farben, Linien, Symbole, Beschriftung und Dateiformat. Städte und Ämter geben sie vor, damit alle Pläne, die bei ihnen eingehen, gleich aufgebaut sind und sich übereinanderlegen lassen.
Ein Bauvorhaben in Planung? Zeichnen Sie Ihr Projektgebiet ein, wir holen die Leitungsauskünfte für Sie ein.
Zur Projektanfrage ↗Wer eine Straße aufgräbt, eine Leitung verlegt oder einen Bestandsplan abgibt, muss sich an die Vorschrift der zuständigen Stadt halten. Erfüllt ein Plan sie nicht, kommt er zurück, und der Antrag verzögert sich.
Zunächst sorgt eine Zeichenvorschrift dafür, dass ein Amt Pläne vieler Planer und Betreiber ohne Umbau lesen, prüfen und zusammenführen kann. Gefordert wird sie vor allem in vier Fällen:

Der Aufwand lohnt sich allerdings, weil die Prüfung beim Amt sonst an Formalien hängen bleibt. Ein Plan im falschen Maßstab, ohne Legende oder mit allen Sparten auf einer einzigen Ebene lässt sich nicht gegen den vorhandenen Bestand halten. Das Amt kann dann nicht beurteilen, ob die geplante Trasse mit bestehenden Leitungen kollidiert, und fordert nach. Zeit verliert dabei nicht die Stadt, sondern das Bauvorhaben.
Darüber hinaus verfolgen viele Städte ein langfristiges Ziel: Aus den einzelnen Plänen soll nach und nach ein einheitlicher digitaler Bestand aller Leitungen im Straßenraum entstehen.
Jede Stadt regelt es anders, die Bausteine sind aber fast immer dieselben acht:
| Baustein | Was festgelegt wird |
|---|---|
| Plangrundlage | Auf welcher Karte gezeichnet wird, meist die amtliche Stadtgrundkarte oder das Liegenschaftskataster |
| Maßstab | Für Lageplan, Übersicht und Schnitt, häufig 1:500 oder 1:250 |
| Ebenen | Welche Sparte und welcher Betreiber auf welcher Ebene liegt und wie die Ebene heißt |
| Farben | Ein fester Farbwert je Sparte, oft als Farbindex mit RGB-Wert |
| Linien | Einfach-, Doppel- oder Dreifachlinie je Sparte; Bestand durchgezogen, Planung gestrichelt |
| Symbole | Schieber, Hydranten, Schächte und Bäume als feste Blöcke |
| Beschriftung | Schriftart, Schriftgröße und was an der Leitung steht, etwa Sparte, Nennweite und Material |
| Datei und Ausgabe | Dateiformat, Koordinatensystem, Blattformat, Legende und Schriftfeld |
Die ersten vier Bausteine entscheiden darüber, ob sich ein Plan überhaupt mit anderen Plänen vergleichen lässt. Die Plangrundlage bestimmt, auf welcher Karte die Leitungen liegen; stimmt sie nicht, verschiebt sich alles Weitere mit. Der Maßstab legt fest, wie genau gezeichnet wird, und damit auch, welche Details sichtbar bleiben. Die Ebenen trennen die Sparten voneinander, sodass sich Strom, Gas und Wasser einzeln ein- und ausblenden lassen. Die Farben machen aus dieser Trennung eine Darstellung, die sich ohne Nachschlagen lesen lässt.

Die übrigen vier Bausteine regeln dagegen die Feinheiten, an denen eine Prüfung erfahrungsgemäß scheitert: Linienart, Symbole, Beschriftung und Ausgabe. Sie wirken nebensächlich, entscheiden aber darüber, ob zwei Pläne nebeneinander dasselbe bedeuten.
Dabei steckt hinter dem letzten Baustein mehr, als der Name vermuten lässt. Dateiformat und Koordinatensystem entscheiden darüber, ob sich ein Plan später überhaupt weiterverarbeiten lässt. Welche Formate und Bezugssysteme dabei üblich sind, steht im Glossar.
Dazu kommt fast immer eine Regel für Änderungen: Wer einen freigegebenen Plan anpasst, dokumentiert das in der Legende und legt ihn erneut vor.
LeitungsauskunftDie Leitungsauskunft für Ihr Projekt übernehmen wir.Zur Leitungsauskunft ↗Frankfurt hat eine besonders ausführliche Vorschrift. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat die Darstellung aller Trassenpläne seit 2004 vereinheitlicht. Die aktuelle Kurzerläuterung der Zeichenvorschrift regelt unter anderem:
Das Ebenenschema folgt dabei einem festen Muster: TR für Trasse, dann das Kürzel des Leitungsträgers, dann ein Kürzel für Bestand oder Planung. So steht TR-GAS-V für eine vorhandene Gasleitung, TR-TW-V für Trinkwasser, TR-MWK-V für den Mischwasserkanal, TR-FL-V für Telekommunikation und TR-FH-V für Fernwärme. Dadurch erkennt man an jeder Ebene, welche Sparte sie führt und ob sie Bestand oder Planung zeigt.

Jede Sparte hat einen festen Farbwert:
| Sparte | Farbindex | RGB |
|---|---|---|
| Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanal | 44 | 127, 95, 0 |
| Trinkwasser | 5 | 0, 0, 255 |
| Gas | 240 | 255, 0, 63 |
| Telekommunikation | 94 | 0, 127, 0 |
| Strom | 200 | 191, 0, 255 |
Wer in Frankfurt eine Fläche aufbricht, legt seine Pläne deshalb genau so an. Die Vorlagen der Stadt nehmen einem dabei die Arbeit ab, Farben und Linienarten selbst einzustellen. Was die Vorschrift für den Antrag bedeutet und in welchen Schritten das Verfahren beim Amt läuft, steht in unserer Übersicht der Zeichenvorschriften.
Von 52 deutschen Städten, deren Vorgaben wir im Oktober 2026 geprüft haben, ließen sich 43 auswerten. 24 davon machen Vorgaben zur Darstellung von Leitungsplänen, nur 7 haben eine eigene, vollständige Zeichenvorschrift.
| Ergebnis | Städte |
|---|---|
| Vorgaben zur Darstellung | 24 von 43 |
| Eigene, vollständige Zeichenvorschrift | 7 |
| Maßstab 1:500 verlangt | 15 der 24 |
| Maßstab 1:250 verlangt | 7 der 24, darunter Frankfurt, Mannheim und Berlin |
Für Planungsbüros und Bauherren, die in mehreren Städten arbeiten, heißt das: Eine einmal angelegte Darstellung lässt sich selten unverändert übernehmen. Schon der Maßstab zwingt häufig zum Neuaufbau, und die Ebenen tragen in der nächsten Stadt andere Namen.
Drei Dinge fallen auf:
Was Ihre Stadt im Einzelnen vorgibt, mit Maßstab, Format, Stand und Link zur Quelle, finden Sie in unserer Übersicht der Zeichenvorschriften.
Zwei Regelwerke tauchen bei der Suche nach Zeichenvorschriften oft mit auf, regeln aber etwas anderes:

Was die beiden Regelwerke von der Erkundigungspflicht und vom DVGW-Merkblatt GW 118 unterscheidet, erklären wir unter Regelwerke.
Dann zählt allein, was das Antragsformular der Stadt verlangt, häufig nur ein Lageplan mit Angabe des Maßstabs. Fehlt auch das, entscheidet die Vorgabe Ihres Büros oder Ihres Auftraggebers.
Ohne jede Vorgabe entsteht leicht ein Plan, den nur sein Urheber lesen kann. Spätestens dann, wenn ein zweites Büro, ein Betreiber oder die Stadt damit arbeiten soll, fällt das auf. Fünf Regeln haben sich deshalb auch ohne Vorschrift bewährt:
Insgesamt ist ein Plan mit diesen fünf Punkten auch ohne städtische Vorgabe prüfbar, austauschbar und später erweiterbar.
GesamttrassenplanAlle Auskünfte in einem Plan, in Ihrem Format.Zum Gesamttrassenplan ↗Gibt die Stadt sie für einen Antrag vor, legen Sie Ihre Pläne danach an, sonst kann der Antrag zurückkommen. Bei Planungen im Auftrag einer Stadt wird sie oft Vertragsbestandteil, in Frankfurt steht das ausdrücklich in der Vorschrift. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung der Stadt.
Meist beim Tiefbauamt, Straßenbauamt oder Vermessungsamt, oft als PDF bei den Antragsunterlagen für Aufgrabungen. Für 24 Städte haben wir die Vorgaben mit Link zur Quelle in unserer Übersicht zusammengestellt.
Meist das Planungsbüro oder der Netzbetreiber. Trassify holt die Leitungsauskünfte aller Betreiber ein und legt daraus einen Gesamttrassenplan nach der Vorschrift Ihrer Stadt an.
Von den 24 Städten mit Vorgaben verlangen 15 den Maßstab 1:500 und 7 den Maßstab 1:250, darunter Frankfurt, Mannheim und Berlin. Für Schnitte gelten kleinere Maßstäbe, in Frankfurt 1:100 oder 1:50.
Nein. Die Planzeichenverordnung legt die Zeichen für Bauleitpläne fest, also für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Für Leitungspläne im Straßenraum bestimmt die Zeichenvorschrift der Stadt die Darstellung.
Er kommt zurück. Das Amt prüft die eingereichten Unterlagen gegen die eigene Vorgabe, und der Antrag ruht so lange, bis ein passender Plan vorliegt. Das kostet in der Regel mehr Zeit als das saubere Anlegen des Plans.
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