Oktoberaktion für Neukunden: Die Leitungsauskunft ist kostenlos, wenn Sie den Gesamttrassenplan dazunehmen. Im Oktober: Leitungsauskunft kostenlos für Neukunden. Projektgebiet einzeichnen →
Erkundigungspflicht ohne Gesetz, dafür mit Regelwerk.
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Zur Projektanfrage ↗Ein Gesetz zur Leitungsauskunft gibt es nicht. Was es gibt, sind eine allgemeine Erkundigungspflicht und ein technisches Regelwerk, das sie ausfüllt. Dieser Beitrag erklärt die Regelwerke, Normen und Paragrafen, auf die sich Betreiber und Ämter berufen. Wo die Erkundigungspflicht herkommt und welches Regelwerk sie ausfüllt, entscheidet im Streitfall: Wer wann welche Pläne einholen muss, zeigt der Beitrag Wer vor dem Bagger welche Pläne braucht, und die Erkundigung im Projektgebiet erledigt die Leitungsauskunft von Trassify.
Die Erkundigungspflicht verpflichtet denjenigen, der ins Erdreich eingreift, sich vorher über vorhandene Leitungen zu erkundigen. Ein eigenes Gesetz zur Leitungsauskunft existiert nicht: Die Pflicht folgt aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und aus der Rechtsprechung, die im Einzelfall entscheidet. Woran man es erkennt: Im öffentlichen Straßenraum ist auch ohne besondere Anhaltspunkte mit Leitungen zu rechnen, auf privatem Grund nur bei konkreten Anhaltspunkten. Die Pflicht knüpft an den Eingriff an, nicht an die Firmierung des Unternehmens.
Grundlage: Bürgerliches Gesetzbuch und Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht. Stand September 2026.
Das DVGW-Arbeitsblatt GW 118 beschreibt, wie Auskünfte über Versorgungsanlagen zu erteilen sind, und nennt als Qualitätsanforderungen Lagegenauigkeit, Lesbarkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Es regelt die Seite des Auskunftgebers. Woran man es erkennt: Es empfiehlt zusätzlich, für die Suche nach dem zuständigen Netzbetreiber in der kommunalen Liste der Träger öffentlicher Belange nachzuschlagen.
Grundlage: DVGW GW 118 (A), Ausgabe April 2017. Stand September 2026.
Das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 regelt Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten und behandelt unter anderem Erkundigungspflicht, Lageermittlung, fachkundige Aufsicht und Dokumentation. Es regelt damit die Seite des Bauausführenden. Woran man es erkennt: Für Fernwärme gibt es mit AGFW FW 403 ein Pendant, das ausdrücklich auf GW 315 aufbaut.
Grundlage: DVGW GW 315 (A), Ausgabe Januar 2020, und AGFW FW 403, Ausgabe Oktober 2022. Stand September 2026.
Die DIN 1998 ordnet die Leitungen im Straßenquerschnitt in Zonen, damit jede Sparte einen festen Platz hat. Sie legt für alle Zonen eine Mindestüberdeckung von einem halben Meter fest. Was sie nicht leistet: In dicht belegten Innerortslagen ist sie praktisch nicht mehr einhaltbar. Woran man es erkennt: Die Zonen liegen quer zur Straße nebeneinander, nicht übereinander.
Grundlage: DIN 1998, Ausgabe Juli 2018. Stand September 2026.
§ 49 Energiewirtschaftsgesetz verlangt, dass Energieanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden. Für Gas gilt: Werden die DVGW-Regeln eingehalten, wird die Einhaltung dieser Regeln vermutet. Woran man es erkennt: Diese Vermutungswirkung ist der Grund, warum das DVGW-Regelwerk praktisch verbindlich wirkt, obwohl es kein Gesetz ist.
Grundlage: § 49 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz. Stand September 2026.
Die Gashochdruckleitungsverordnung regelt Errichtung und Betrieb von Gasleitungen mit mehr als sechzehn bar. Sie verlangt einen Schutzstreifen und eine Kennzeichnung des Verlaufs durch Schilder, Pfähle oder Merksteine, nennt aber keine Breite. Zur Erddeckung fordert sie nur, dass sie den örtlichen Verhältnissen angepasst ist und dauernd erhalten bleibt. Woran man es erkennt: Wo Zahlen fehlen, stammen sie aus dem DVGW-Regelwerk oder aus der Vorgabe des Betreibers.
Grundlage: §§ 1 und 3 Gashochdruckleitungsverordnung vom 18. Mai 2011. Stand September 2026.
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